Raumordnung
Planung der Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen führt (§ 1 Abs. 2 ROG).
Quelle: Bundesamt für Justiz: http://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__1.html
Kurzlink: www.uba.de/t108775de