Europäische Wasserrahmenrichtlinie gibt das Entwicklungsziel vor
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) gab Anstoß für eine umfassende, ökologische Sichtung und Bewertung der Gewässer. Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie wurde das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) novelliert und die europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt (Recht der Oberflächengewässer).
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie und das deutsche Recht verpflichten dazu, den "guten ökologischen Gewässerzustand" oder ein "gutes ökologisches Potenzial" bis spätestens 2027 zu erreichen. Gewässerrenaturierungen sind für dieses Ziel unverzichtbar und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes. Derzeit erreichen jedoch weniger als 10 Prozent der Gewässer dieses Ziel (Die Wasserrahmenrichtlinie - Gewässer in Deutschland 2021). Ursache für diese deutliche Zielverfehlung sind unter anderem in den hydromorphologischen Defiziten (Hydromorphologischer Zustand) und in fehlenden Flächen für die Gewässer (Bundesweites Flächenziel für die Gewässerentwicklung) begründet.
Zudem hat die 2007 erstellte EU Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) zum Ziel, die Auswirkungen von Hochwasser so gering wie möglich zu halten und setzt dabei auch auf den naturnahen Hochwasserschutz durch Renaturierung. Mehr dazu: Hochwasserrisikomanagement und Hochwasservorsorge