Umweltsituation: Landen Plastiktüten in der Umwelt, verfangen sie sich in Bäumen und Sträuchern oder gelangen in die Gewässer. Die Abbauzeit von Plastik ist sehr lang. Plastiktüten zersetzen sich häufig in immer kleinere Teile, sogenanntes Mikroplastik. Tiere verwechseln Plastiktüten und Mikroplastik häufig mit Nahrung. Die Plastikfragmente können Tieren schaden oder sie sogar töten. Da Mikroplastik Schadstoffe in hoher Konzentration adsorbiert, gelangen Schadstoffe dadurch in die Nahrungskette.
Biologisch abbaubare Kunststoffe bieten bisher keine ökologischen Vorteile gegenüber konventionellen Kunststoffen und sind von dem Verbot ebenfalls umfasst. Sie können zudem das Recycling der konventionellen Kunststoffe stören. In Kompostierungsanlagen werden in der Regel alle Kunststoffe generell als Störstoff aussortiert. Denn – entgegen ihrer Bezeichnung – reicht die Rottezeit in vielen industriellen Kompostierungsanlagen oftmals nicht für eine Zersetzung biologisch abbaubarer Kunststoffe aus. Eine zeitnahe Zersetzung im Heimkomposter oder gar in der Umwelt, z.B. im Wald oder im Meer, ist ebenfalls nicht nachgewiesen.
Gesetzeslage: In Deutschland hat das Bundesumweltministerium ein Verbot für spezifische Plastiktüten in das Verpackungsgesetz (VerpackG) aufgenommen. Das Inverkehrbringen von Plastiktüten, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Ware gefüllt zu werden, und eine Wandstärke von weniger als 50 µm aufweisen, ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 verboten. Ausgenommen sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 µm ("Hemdchenbeutel"), die aus Hygienegründen erforderlich oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind, sofern dies zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beiträgt. Für die nicht verbotenen Plastiktüten müssen die Hersteller und Vertreiber Beteiligungsentgelte an die dualen Systeme zahlen. So finanzieren sie die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Tüten.
Vorangegangen waren Bemühungen des EU-Parlament, den übermäßigen Verbrauch an Plastiktüten zu verringern. In einer Ergänzung der Europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, entweder den Verbrauch von Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 µm bis Ende 2019 auf höchstens 90 Stück und bis Ende 2025 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu begrenzen oder Instrumente zu erlassen, die sicherstellen, dass leichte Kunststofftragetaschen nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Gemeint sind Tüten aus Kunststoff mit einer geringeren Wandstärke als 0,05 Millimeter. In einem ersten Schritt hatte das Bundesumweltministerium in Deutschland 2016 eine Vereinbarung mit dem Handel abgeschlossen, um das Erreichen dieser Ziele sicherzustellen. Die Vereinbarung sah vor, dass mindestens 80 Prozent der in Verkehr gebrachten Kunststofftüten nur noch gegen ein angemessenes Entgelt abgegeben werden. Diese Vereinbarung wurde nun durch das Verbot "normaler" Plastiktüten ersetzt.
Marktbeobachtung: Immer weniger Kund*innen setzen auf Tragetaschen aus Kunststoff. Der Verbrauch der inzwischen verbotenen Plastiktüten hat vom Jahr 2015 bis 2020 um 75 Prozent abgenommen. Er lag in Deutschland im Jahr 2020 bei 1,3 Milliarden Stück beziehungsweise 15 Plastiktüten pro Einwohner*in. Mit den rund 2,4 Milliarden Hemdchenbeuteln aus dem Selbstbedienungsbereich sind das insgesamt 3,7 Milliarden Stück oder 45 Plastiktüten mit einer Wandstärke kleiner 50 µm pro Einwohner in 2020 gewesen. Dazu kommen noch viele 1,6 Mrd. Papiertragetaschen und 120 Mio. Plastiktüten mit einer höheren Wandstärke.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Quellen
NABU (2020): Vorverpackungen bei Obst und Gemüse: Zahlen und Fakten 2019
UBA (2021): Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2019
UBA (2021): Biobasierte und biologisch abbaubare Einwegverpackungen? Keine Lösung für Verpackungsmüll!
Detzel, Andreas (IFEU Heidelberg) (2014): Überlegungen zur Ökobilanzierung von Tragetaschen (UBA-Bericht)
UBA (2012): Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen
Deutsche Umwelthilfe (2015): Hintergrundpapier zu Plastiktüten