Ist die Umweltklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ein effektives Instrument für einen wirksamen Umweltschutz?
Wirksamer Umweltschutz bedarf der aktiven Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Beschwerden aus der Bevölkerung können dazu beitragen, die mangelnde Umsetzung von umweltrechtlichen Vorschriften aufzudecken. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Möglichkeit besteht, insbesondere Verwaltungsentscheidungen über die Zulassung bestimmter Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen gegebenenfalls auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Genau hier setzt das UmwRG an. Das Gesetz regelt Rechtsschutzmöglichkeiten insbesondere von Umweltverbänden und trägt so mit dazu bei, dass geltendes Umweltrecht auch eingehalten wird.
Verwandte Fragen
- Gibt es einen Trend zu häufigeren Umweltverbandsklagen gegen besonders große Vorhaben?
- Was ist dran an dem Vorwurf, die Umweltverbandsklage befördere eine „Klageflut“?
- Was ist der Unterschied zwischen Erfolgsquote und Wirkungsquote im Zusammenhang mit der Umweltverbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)?
- Was bedeutet „Vorwirkung“ im Zusammenhang mit der Umweltverbandsklage von Verbänden nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)?
- Wie kann das Instrument der Verbandsklage wirksamer ausgestaltet werden?
- Wie erfolgreich sind die Umweltverbände mit ihren Klagerechten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)?
- Was sind die zentralen Ergebnisse der UBA-Studie „Evaluation von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)“?
- Worum geht es in der UBA-Studie „Evaluation von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)“?
- Warum dürfen anerkannte Umweltvereinigungen als „Anwalt der Umwelt“ vor Gericht klagen?