Die Erfolgsquote der Klageverfahren liegt bei 48,6 Prozent (Abschnitt 3.4, S. 65 ff. der Studie). Das heißt, nahezu jede zweite eingelegte Klage eines Umweltverbandes nach dem UmwRG führt auch zum Erfolg. Bezieht man die Vorwirkungen des UmwRG im Verwaltungsverfahren mit ein, so zeigt sich eine Wirkungsquote von 51,4 Prozent.
Die UBA-Studie „Evaluation von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)“ steht auf der Internetseite des UBA zum kostenlosen Download zur Verfügung.