Zweck der Bundesverkehrswegeplanung
Mit dem Bundesverkehrswegeplan trifft die Bundesregierung eine grundsätzliche Entscheidung über die Bauwürdigkeit von Neu- und Ausbauprojekten im Bundesfernstraßen-, Bundesschienenwege- und Bundeswasserstraßennetz. Zusammen mit der Festlegung des Investitionsbedarfs für den Bestandserhalt, setzt der Plan den Rahmen für künftige Investitionen in die Verkehrswege des Bundes.
Zuständig für den Bundesverkehrswegeplan ist das Bundesministerium für Verkehr (BMVI). Alle fünf bis 15 Jahre wird der Plan fortgeschrieben. Während der Planvorbereitung sind mehrere Ressorts, darunter auch das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN), eingebunden. Seit dem Bundesverkehrswegeplan 2030, der im Jahr 2016 verabschiedet wurde, muss während der Aufstellungsphase auch die Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden.
Der Bundestag beschließt am Ende die Bedarfspläne für die Fernstraßen, Schienen- und Wasserwege des Bundes. Erst danach beginnt die konkrete Projektplanung mit Raumordnungs-, Linienbestimmungs- und Planfeststellungsverfahren. Sie wird von den Bundesländern im Auftrag des Bundes durchgeführt.