Forschungsvorhaben SUP und bundesweite Pläne und Programme
Im Folgenden stellen wir Ihnen den Zugang zu einer Auswahl wesentlicher Rechtsvorschriften zu Umweltprüfungen (UVP und SUP) zur Verfügung. Eine vollständige Übersicht kann der einschlägigen Literatur entnommen werden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Das UBA wird als erste deutsche Behörde für sein EMAS-Umweltmanagement ausgezeichnet. Kraft-Wärme-Kopplung und PKW-Partikelfilter werden vorangetrieben, die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle ab 2005 verboten. Die EU-Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung (SUP) und die über nationale Emissionshöchstmengen (NEC) treten in Kraft. Der EU-Rat beschließt eine Nachhaltigkeitsstrategie.
Umweltdokumente – zum Beispiel Umweltberichte und UVP-Berichte – müssen fachlich richtig sein. Darüber hinaus sollen sie aber auch für Bürgerinnen und Bürger verständlich formuliert werden. In einem aktuellen Leitfaden gibt das Umweltbundesamt Tipps, wie Fachleute Dokumente lesefreundlich formulieren können.
Ein neuer Windpark oder der Bau eines Pumpspeicherwerks – Energiewende-Vorhaben führen nicht selten zu Konflikten mit Anwohnerinnen und Anwohnern. Umso wichtiger ist eine transparente und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus. Hilfe dabei bieten neue Leitfäden für Behörden.