MARPOL-Übereinkommen
Das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships, MARPOL) wird von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) verwaltet. Modifiziert durch das Protokoll zum MARPOL-Übereinkommen im Jahr 1978 ist es mit den Anlagen I und II als „MARPOL 73/78“ am 02.10.1983 in Kraft getreten. Seither wurde es um weitere vier Anlagen ergänzt.
Mit aktuell 154 Vertragsparteien und 98,73% der weltweiten Schiffstonnage ist das MARPOL-Übereinkommen eines der relevantesten Abkommen für die Arktis.( Die die MARPOL-Anlagen III – VI haben weniger Vertragsstaaten, da sie gesondert ratifiziert werden müssen.) Dies ist auch vor dem Hintergrund bedeutsam, dass alle arktischen Staaten Vertragsparteien des MARPOL-Übereinkommens und seines Protokolls sind.
Um Verschmutzungen der Meeresumwelt – beispielsweise durch Öl, Chemikalien, Abwasser oder Abfälle – und Luftverschmutzung zu verhindern, normiert das Abkommen unter anderem Anforderungen an die Bauweise und die Ausrüstung von Schiffen. Darüber hinaus gibt es Bestimmungen für das Einleiten von Schadstoffen. Einige der Vorschriften erlangen als „anerkannte Mindeststandards“ umfassende Geltung im internationalen Rahmen (vgl. Artikel 211 SRÜ).
Im Rahmen des MARPOL–Übereinkommens kann die IMO Sondergebiete ausweisen, in denen Schifffahrtsbeschränkungen oder Einleitverbote für bestimmte Substanzen gelten. Anders als für die Antarktis wurde für die Arktis von dieser Möglichkeit bisher kein Gebrauch gemacht.
Das Meeresumweltschutz-Komitee (Marine Environment Protection Committee, MEPC) der IMO fungiert als Vertragsstaatenkonferenz, die Modifikationen und Ergänzungen der Anlagen des Übereinkommens beschließen kann