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Marpol-Übereinkommen

Luft, Wasser, Verkehr

Neuer Schwefelgrenzwert für Seeschiffskraftstoffe

Containerschiff auf dem Meer

Seit 1. Januar 2020 gilt weltweit ein strengerer Grenzwert für den Schwefelgehalt in Seeschiffskraftstoffen. Damit sind nur noch Schwefelanteile von 0,5 statt vorher 3,5 Prozent im Kraftstoff erlaubt. Kritikpunkt: Alternativ dürfen Schiffe den Grenzwert durch Abgasnachbehandlungstechnik, sogenannte Scrubber, von Schwefel befreien – und das belastete Waschwasser ins Meer leiten.

Luft, Verkehr

Neuer Grenzwert für Schwefel in Schiffskraftstoffen gilt ab 2020

Containerschiff in einem Hafen

Der Grenzwert für den Schwefelgehalt von Kraftstoffen für den internationalen Seeverkehr wird im Jahr 2020 von 3,5 auf 0,5 Prozent sinken. Dies beschloss die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) auf der 70. Sitzung ihres Umweltschutzausschusses (MEPC) am 27. Oktober 2016 in London. Das UBA begrüßt diesen Erfolg für den Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Weitere relevante internationale Abkommen und Vereinbarungen

Neben dem internationalen Seerechtsübereinkommen tangieren zahlreiche weitere Übereinkommen, Konventionen und Vereinbarungen den Schutz der Arktis. Dies betrifft völkerrechtliche Vorgaben ebenso wie europäische Regelwerke. Einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften finden Sie hier.

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Wasser

Meeresschutzrecht

Meere und Ozeane bedecken vier Fünftel der Erdoberfläche. Sie kennen keine Grenzen und sind weltumspannend. Auch ihre Nutzung erfolgt überwiegend grenzüberschreitend. Der Schutz der Meeresökosysteme kann daher nur im Rahmen internationaler Abkommen und Zusammenarbeit gelingen, weswegen das Meeresschutzrecht zum großen Teil aus internationalen und europäischen Vorgaben besteht.

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