Austausch und Dialog entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Die umfassende Reduzierung der Abfallmengen sowie die Erschließung vorhandener Abfallvermeidungspotenziale leisten wichtige Beiträge zur nachhaltigen Ressourcennutzung und sind wesentliche Ziele der europäischen Abfallpolitik.
Abfallvermeidung als ein zentrales Handlungsfeld moderner Umweltpolitik steht somit an erster Stelle der fünfstufigen Abfallhierarchie und ist auf jeder Lebenszyklusstufe von Produkten zu berücksichtigen – bei der Produktgestaltung, während der Herstellung und Distribution sowie bei der Nutzung der Produkte durch die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das in Umsetzung von Art. 29 Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG i.V.m. (EU) 2018/851) sowie von § 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz im Juli 2013 vom Bundeskabinett verabschiedete Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder erfasste erstmalig Ansätze der öffentlichen Hand systematisch und umfassend. Dieses wurde im Jahr 2021 fortgeschrieben (Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogrammes).
Praxiserfahrungen zeigen immer wieder, dass wirksame Abfallvermeidungsmaßnahmen in vielen Bereichen das koordinierte, vernetzte Wirken ganz unterschiedlicher Akteure bedürfen. Ein solches zielgerichtetes Zusammenwirken setzt aber ein gemeinsames Verständnis über die bestehenden Herausforderungen sowie über die sachgerechte Ausgestaltung möglicher Vermeidungsaktivitäten voraus. Im Umsetzungsprozess des Abfallvermeidungsprogramms spielen daher der Austausch und Dialog handelnder Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette beim Abbau von Hemmnissen und bei der Potenzialerschließung eine wichtige Rolle.