Die Kennzeichnung durch Piktogramme gleicht zwar auf den ersten Blick aufgrund ihrer Rautenform der der Gefahrstoffe, allerdings haben die Piktogramme für Gefahrstoffe immer einen roten Rahmen mit weißem Hintergrund und ein schwarzes Gefahrsymbol. Wohingegen die Gefahrzettel für Gefahrgüter eine nach innen versetzte schwarze oder weiße Umrandungslinie mit einem Gefahrsymbol in der oberen Hälfte und einer Angabe der Klasse/Unterklasse in der unteren Hälfte besitzen.
Für Gefahrstoffe gibt es neun Hauptgefahrklassen und verschiedene Unterklassen. Für die weitere Einstufung gibt es für manche Klassen einen weiteren Gefahrgrad.
Seit 2009 wird die Umweltgefahr bei Gefahrgütern als Nebengefahr eingestuft. Zuvor wurden Stoffe nur nach für die Umwelt relevanten Kriterien eingestuft, wenn sie keiner der anderen Klassen 1-9 zugeordnet werden konnten.
Weiterhin werden Gefahrgüter durch eine UN-Nummer gekennzeichnet. Dies ist eine Kennnummer, die von einem Expertenteam der Vereinten Nationen festgelegt wird. Sie beschreibt die Gefährlichkeit eines Stoffes oder einer Stoffgruppe mit den gleichen gefährlichen Eigenschaften. Umweltgefährdende Stoffe umfassen flüssige (UN 3082) und feste (UN 3077) wasserverunreinigende Stoffe sowie genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen (UN 3245).
Für den Transport von Gefahrgütern müssen sowohl die Verpackungen, als auch die Verkehrsträger gekennzeichnet werden.
Verpackungskennzeichnung
Verpackungen müssen das Gefahrgut sicher transportieren, d.h. die Verpackung muss stabil, dicht, inert und bauartgeprüft sein. Derartige Verpackungen müssen mit einer Prüfnummer versehen werden, die die Eigenschaften der Verpackung angeben.
Verpackungen müssen mit den gefahrstoffspezifischen Piktogrammen und UN-Nummer versehen werden.
Kennzeichnung des Verkehrsträgers
Verkehrsträger werden mit Warntafeln gekennzeichnet. Warntafeln müssen vorne, hinten und ggf. seitlich an Straßen- und Eisenbahnfahrzeugen sowie Containern und Tankcontainern angebracht werden. Diese ist orange mit einer schwarzen Umrandung.
Für verpackte Güter, in denen sich mehrere Güter mit unterschiedlichen Gefahren befinden, wird eine neutrale Warntafel ohne Zahlencode verwendet.
Für unverpackte Güter (z.B. in loser Schüttung oder in Tankcontainern) werden Warntafeln mit zwei übereinander angebrachten Zahlencodes angebracht.
Die obere Nummer des Zahlencodes kann zwei- oder dreistellig sein. Dabei gibt die erste Ziffer die Gefahrenklasse an und die zweite und ggf. dritte Ziffer kennzeichnen die Gefahr. Wenn ein „X“ vor der oberen Nummer steht, bedeutet dies, dass die Substanz in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert und im Brandfall nicht mit Wasser gelöscht werden darf. Die untere Nummer ist die bereits beschriebene UN-Nummer.
Die Fahrzeuge und Container können außerdem zusätzlich mit den oben beschriebenen Piktogrammen versehen sein.
Zur einfachen Entschlüsselung von Piktogrammen und Warntafeln bietet das Umweltbundesamt hier unterschiedliche Tools und Apps an.
Für Binnen- und Seeschiffe gelten zusätzliche Maßnahmen:
Binnenschiffe, die Gefahrgüter transportieren, müssen mit blauen Kegeln bei Tag und blauen Lichtern bei Nacht ausgestattet werden. Die Anzahl der Kegel/Lichter variiert mit dem zu transportierenden Gefahrgut. Ein Kegel wird für entzündbare Stoffe angebracht, zwei Kegel für gesundheitsschädliche Stoffe und drei Kegel für explosive Stoffe.
Seeschiffe, die Gefahrgut transportieren müssen bei Tag die rote Flagge B hissen und bei Nacht ein rotes Rundumlicht einschalten.