Politischer Rahmen und gesetzliche Anforderungen
Das Klimaschutzkonzept für das Saarland (Juli 2025) beinhaltet auch die thematische Aufbereitung der Auswirkungen des Klimawandels auf das Saarland (Kapitel 3.9) sowie einen umfassenden Maßnahmenkatalog mit 16 Maßnahmenbündeln zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Kapitel 8):
- Maßnahmen zur Anpassung der Landesliegenschaften an den Klimawandel
- Unterstützung der Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel
- Unterstützung von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Darüber hinaus ist in 2024 ein "Aktionsplan zum Schutz der Menschen im Saarland vor Hitze" veröffentlich worden, der Hilfe im Umgang mit Hitzewellen bietet.
Das Saarland führt gemäß § 7 SKSG ein Monitoringsystem auf Basis quantitativer und qualitativer Erhebungen zu der Überprüfung des Erreichens der Ziele nach § 4 und § 10 Absatz 3 sowie zu der Umsetzung der Strategien und Maßnahmen nach § 6 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 ein, welches einen Monitoringbericht im 2-Jahres-Rhythmus vorsieht. Gemäß § 7 (2) SKSG ist hierbei auch der Umsetzungsstand wichtiger Strategien und Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung zu berücksichtigen.
Grundlage bildet das Saarländische Klimaschutzgesetz (SKSG), in welchem in § 4 (3) auch Ziele zur Klimaanpassung formuliert sind: Die negativen Auswirkungen des Klimawandels sollen durch handlungsfeldspezifische und auf die jeweilige Region abgestimmte Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden. Eine weitere Konkretisierung hinsichtlich der zu berücksichtigenden Handlungsfelder erfolgt in § 5 (2): Bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen kommt den Handlungsfeldern menschliche Gesundheit, Bauwesen, Wasserhaushalt sowie Wasserwirtschaft, Boden, biologische Vielfalt, Land- und Forstwirtschaft sowie Verkehr und Verkehrsinfrastruktur eine besondere Bedeutung zu. Der Katastrophenschutz ist in angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Wesentliches Instrument zur Erfüllung der Zielsetzungen ist das in § 6 (1) benannte Klimaschutzkonzept, welches im Frühjahr 2025 verabschiedet werden soll: Die Landesregierung erstellt unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Konzept zu den wesentlichen Klimaschutzstrategien und -maßnahmen sowie zu den wesentlichen Klimaanpassungsmaßnahmen zur Erreichung der Ziele nach § 4 (Klimaschutzkonzept). Mit der Konzepterstellung wird unmittelbar nach Inkrafttreten des SKSG begonnen. Das Konzept wird spätestens alle vier Jahre auf Grundlage der Monitoringberichte nach § 7 fortgeschrieben.