In der Vergangenheit wurden seitens des Bundesverkehrsministeriums und der Schienenverkehrsgüterindustrie große Anstrengungen unternommen, um den Schienengüterverkehrslärm zu senken. Hierbei wurde seitens des Bundesverkehrsministeriums eine Förderung für die Umrüstung von GG-Sohlen zu LL-Sohlen für Bestandsgüterwagen durchgeführt und das Schienenlärmschutzgesetz erlassen. Diese Maßnahme bringt eine Lärmminderung für Schienengüterzüge um bis zu 10 dB(A). Die Umrüstung ist abgeschlossen. Das UBA lässt zurzeit in dem Forschungsprojekt "Verkehrswende und Konzept für einen leiseren Schienenverkehr bis 2030" untersuchen, ob es noch weitere Einzelmaßnahmen oder Kombination von Lärmminderungsmaßnahmen gibt, um den Schienenverkehrslärm weiter deutlich zu senken.
Zukünftig muss für eine weitere deutliche Minderung des Schienenverkehrslärms eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Einzelinstrumente und -maßnahmen betrachtet werden: von der Planung neuer möglicher Trassen und der Fahrzeugtechnik sowie neuer Lärmschutzmaßnahmen an der Strecke bis hin zur Verkehrsplanung und rechtlichen Regelungen.
Für Schallschutzmaßnahmen unterscheidet man grundsätzlich zwischen aktivem und passivem Schallschutz. Der aktive Schallschutz wirkt entweder direkt an der Schallquelle (zum Beispiel dem Zug und dem Schienenweg) oder auf dem Schallausbreitungsweg (zum Beispiel eine Schallschutzwand). Der passive Schallschutz wirkt direkt am Immissionsort (zum Beispiel Schallschutzfenster). Der passive Schallschutz kommt häufig zum Einsatz, wenn kein aktiver Schallschutz möglich ist oder dieser nicht ausreicht, um die Lärmprobleme zu lösen.
Aktive Lärmminderungsmaßnahmen am Schall-Ausbreitungsweg
[no-lexicon]Aktive Lärmminderungsmaßnahmen wirken auch im Außenbereich, etwa auf dem Balkon oder im Garten, im Gegensatz zu passiven Lärmschutzmaßnahmen. Durch Lärmminderungsmaßnahmen zur Abschirmung von Gleisanlagen durch feste Hindernisse, wie zum Beispiel Schallschutzwänden, kann die Ausbreitung des Schalls gezielt an Schwerpunkten verringert werden, sofern der Bauraum dafür ausreicht. Bei Schallschutzwänden hat der Ort und die Höhe einen entscheidenden Einfluss auf die lärmmindernde Wirkung. Bei gleicher Höhe ist die Lärmschutzanlage umso wirksamer, je näher sie an der Schiene gebaut wird. Die Anlage muss ausreichend lang sein, damit von den Seiten kein Lärm um das Hindernis herum die Betroffenen erreicht. Die Lärmminderung beträgt bei Lärmschutzwänden typischerweise 5 bis 10 dB(A), in günstigen Fällen bis zu 15 dB(A). Bei Mitwind- und Inversionswetterlagen kann sich die lärmmindernde Wirkung jedoch auch deutlich verschlechtern.[/no-lexicon]
Aktive Lärmminderungsmaßnahmen am Zug und der Schiene
Lärmminderungsmaßnahmen am Zug wirken flächendeckend und sind insofern allen lokal wirksamen Lärmminderungsmaßnahmen vorzuziehen.
Die Schienenfahrzeuge sollten aus diesem Grund fortlaufend dem Stand der Technik entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen aufweisen. Lärmminderungsmaßnahmen für den Wagen und die Lokomotive sind dem UBA-Gutachten "Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärms" zu entnehmen. Die Lärmminderungsmaßnahmen in diesem Gutachten beziehen sich vor allem auf Güterzüge, einzelne Maßnahmen sind aber auch auf Personenzüge übertragbar. Für Straßenbahnen können Lärmminderungsmaßnahmen in dem Gutachten "Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum" eingesehen werden.
Die Rollgeräusche sind bei den üblichen Geschwindigkeiten die dominierende Lärmquelle. Um diese zu mindern - nach der Philosophie "glattes Rad auf glatter Schiene" - müssen verschiedene Aspekte beachtet werden:
Die Räder ...
- müssen glatt sein. Dies kann durch Scheibenbremsen, Komposit- oder LL-Sohlen statt der GG-Sohlen erreicht werden. Hierzu hat der Bund sowie die Schienenverkehrsgüterindustrie bereits große Anstrengungen zur Umrüstung der Bestandsflotte der Schienengüterwagen auf LL-Sohlen unternommen. Der Lärmpegel für umgerüstete Güterwagen ist dadurch um bis zu 10 dB(A) gesunken.
- sollen wenig Schall abstrahlen zum Beispiel durch schalloptimierte Radformen, Radabsorber, Radabschirmungen oder einen kleineren Raddurchmesser.
- müssen kontinuierlich instandgehalten werden, beispielsweise durch regelmäßige Reprofilierung. Das UBA hat zu Radlaufflächenfehlern das Gutachten "Messung von Flachstellen und Ermittlung eines akustischen Instandhaltungskriteriums" veröffentlicht (Abschlussbericht, Kurzbericht). In diesem Gutachten wurde untersucht, wie akustisch auffällige Radlaufflächenfehler ermittelt werden können, um diese vom deutschen Schienennetz zu verbannen.
Die Schiene ...
- muss glatt sein. Dies wird zum Beispiel durch akustisches Schienenschleifen wie beim "Besonders überwachten Gleis" (BüG) erreicht.
- darf nur wenig Schall abstrahlen. Das kann beispielsweise über Schienenstegdämpfer, Schienenstegabschirmungen oder niedrige Schallschutzwände erfolgen.
- sollte keine kleinen Kurvenradien haben, um Kurvenquietschen zu vermeiden.
Passive Lärmminderungsmaßnahmen am Immissionsort - Schallschutzfenster, Außenbauteile und Schallschutzlüfter
Schallschutzfenster gehören zu den passiven Maßnahmen, die immer dann am Immissionsort zur Anwendung kommen, wenn kein aktiver Schallschutz möglich ist oder dieser nicht ausreicht. Dabei können durch eine erhöhte Schalldämmung die Innenräume vor Lärm geschützt werden. Außenbereiche, wie Gärten, Terrassen oder Balkone, werden dadurch jedoch nicht geschützt. Neben den Schallschutzfenstern kann es je nach Lärmsituation nötig sein, auch andere Außenbauteile, wie Wände, Dächer, Türen oder Rollladenkästen, mit Lärmschutz zu versehen beziehungsweise entsprechend Lärmschutz zu integrieren. Um eine relevante Lärmminderung zu erzeugen, sollte stets das Bauteil mit der geringsten Schalldämmung zuerst verbessert werden. Das sind in der Regel die Fenster. Schallschutzfenster besitzen gegenüber normalen Fenstern eine erhöhte Schalldämmung. Die beste Wirkung wird allerdings nur im geschlossenen Zustand erreicht. In gekippter Stellung geht der Effekt der zusätzlichen Schalldämmung weitgehend verloren. Demzufolge muss der Einbau von Schallschutzfenstern oft mit dem Einbau von Schallschutzlüftern verbunden werden, um eine ausreichende Klimatisierung, Luftaustausch und Sauerstoffzufuhr in den Innenräumen bei geschlossenem Fenster zu gewährleisten.
Planerische Lärmminderungsmaßnahmen
Planerische Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsreduzierungen als gezielte Verkehrslenkungsmaßnahmen zur Entlastung von Schwerpunkten, können dazu beitragen, den Lärm durch den Schienenverkehr zu mindern. In der Untersuchung "Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärms" ist dieser Sachverhalt in detaillierter Form dargestellt.