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Mülltrennung

Eine Person mit blonden Haaren steht von hinten gesehen vor vier verschiedenen Mülltonnen (gelb, blau, zwei dunkelgraue) an einer Ziegelwand. Die Person öffnet gerade den Deckel der gelben Tonne, um eine leere Medikamenten-Blisterpackung einzuwerfen. Auf der blauen Tonne ist die Aufschrift „Altpapier“ zu erkennen.
Konsequente Mülltrennung schont wertvolle Ressourcen.
Source: Animaflora PicsStock / AdobeStock

Inhaltsverzeichnis

Mülltrennung ist ein einfacher und wirksamer Beitrag für den Umweltschutz – so geht’s:

Trennen und entsorgen Sie mit einem „5-Kammer-System“ die alltäglich in Ihrem Haushalt anfallenden Abfälle:

  • Glasverpackungen im Glascontainer,
  • Papier und Pappe in der Papiertonne,
  • Alle anderen Verpackungen (z.B. aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterial) im gelben Sack oder in der gelben Tonne/Wertstofftonne,
  • Biomüll in der Biotonne oder im eigenen Kompost,
  • Restmüll in der Restmülltonne.

Beachten Sie fünf wichtige „Stoppschilder“ für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abfluss:

  • Batterien & Akkus geben Sie an vorgesehenen Sammelstellen ab.
  • Elektrogeräte müssen Sie gesondert entsorgen.
  • Problemstoffe bringen Sie zum Wertstoffhof oder zum Schadstoffmobil.
  • Toilette & Spüle sind für Abfälle und Medikamente tabu.
  • Noch tragbare Textilien gehören in den Altkleidercontainer.

Grundsätzlich gilt:

  • Erkundigen Sie sich bei der kommunalen Abfallentsorgung oder bei ihrem Wertstoffhof: Dort finden Sie von A-Z alle Antworten auf noch offene Fragen für Ihre Abfälle.
  • Prüfen Sie vor der Entsorgung, ob Produkte noch zur Nutzung weitergegeben und/oder repariert werden können.

Das „5-Kammer-System“ der alltäglichen Mülltrennung

Wer seine Abfälle richtig trennt, leistet aktiv einen wirksamen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Denn Recycling funktioniert nur, wenn die Abfallarten möglichst sortenrein getrennt werden. Diese fünf verschiedenen Abfälle begegnen uns im Alltag ständig und sollten deshalb auch jeweils einen eigenen Sammelbehälter in der Wohnung haben. Man kann sie leicht an einer Hand abzählen:

  1. Altglas (Glasverpackungen) farblich getrennt in den Altglascontainer: Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. Entsorgen Sie deshalb Einweg-Glasflaschen und -behälter farblich getrennt in Weiß, Braun und Grün in den öffentlichen Altglascontainern. Wenn Sie sich bei der Farbe nicht sicher oder es andere Farben sind, etwa bei blauen Flaschen, gehört das Altglas ins Grünglas. Die farblich getrennt gesammelten Glasverpackungen bleiben im gesamten Recyclingprozess farblich getrennt. Nur sogenanntes Behälterglas (Verpackungsglas) darf in den Altglascontainer. Glasgeschirr, Fensterscheiben, Glühbirnen oder Porzellan stören hingegen das Glasrecycling und dürfen deshalb nicht in den Altglascontainer. Im UBA-Umwelttipp zu Altglas erfahren Sie weitere Informationen zur richtigen Glasentsorgung.
     
  2. Papier und Pappe in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer: Zeitungen und Zeitschriften, Kartons, Briefe, Schulhefte oder Bücher bestehen aus Papierfasern und gehören deshalb in die Blaue Tonne oder den Altpapiercontainer. Damit möglichst viel Platz bleibt, sollten große Kartons zerkleinert oder gefaltet werden. Verschmutztes Papier (z. B. Taschentücher oder Küchenrollenpapiere) sowie spezielle Papiere (z. B. Kassenzettel und Bustickets auf Thermopapier sowie Fotos) gehören dagegen in den Restmüll. Weitere Hinweise zur umweltfreundlichen Nutzung und Entsorgung von Papier finden Sie in unserem Umwelttipp „Papier, Recyclingpapier“.
     
  3. Andere Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne: Ob aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien – Verpackungen wie zum Beispiel Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Wichtig ist, dass die Verpackungen normal geleert sind und – soweit möglich – in ihre Einzelbestandteile getrennt werden. Trennen Sie z. B. den Aludeckel vom Kunststoffbehälter, bevor Sie beides im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne entsorgen. Verpackungen sollten zudem nicht ineinander gestapelt, sondern einzeln eingeworfen werden. Das Ausspülen von Verpackungen ist hingegen nicht nötig. Wo eine Wertstofftonne zur Verfügung steht, dürfen dort auch andere Kunststoff- und Metallgegenstände entsorgt werden, etwa kaputte Bratpfannen und Kunststoffeimer.
     
  4. Bioabfälle in die Biotonne oder auf den Kompost: Obstreste, Kaffeesatz, Eierschalen oder welkes Gemüse werden über die Biotonne oder einen eigenen Kompost entsorgt. Beachten Sie dabei: Kunststoffprodukte haben in der Biotonne nichts verloren. Dies gilt auch für Kompostbeutel aus Kunststoff, selbst wenn sie als „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ gekennzeichnet sind. Die Sortiertechnik in den Kompostierungsanlagen kann nicht zwischen abbaubaren und konventionellen Kunststofftüten unterscheiden. Entsorgen Sie deshalb entleerte Kompostbeutel auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne/Wertstofftonne. In den UBA-Umwelttipps finden Sie weitere Informationen zum Thema Bioabfälle, Gartenabfälle, Eigenkompostierung und zu biologisch abbaubaren und biobasierten Kunststoffen.
     
  5. In den Restmüll nur den nicht verwertbaren Rest: Der Restmüll wird meist energetisch verwertet (Strom- und Wärmeerzeugung) und steht damit für ein Recycling nicht mehr zur Verfügung. In den Restmüll gehören dementsprechend nur die Abfälle, für die es keine gesonderten Entsorgungswege gibt. Dazu zählen etwa kalte Asche und Zigarettenkippen, Windeln, Kehricht, Tapetenreste, Thermopapier oder kaputte Keramik. Wer seinen Abfall gut trennt und korrekt entsorgt, wird nur noch wenig Abfall in die Restmülltonne werfen. 
Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen
Quelle: Batterie Zurück

5 Stoppschilder für typische Haushaltsabfälle vor der Restmülltonne und dem Abflussrohr:

Mit dem 5-Kammer-System können bereits die meisten Abfälle im Haushalt korrekt getrennt und entsorgt werden. Darüber hinaus kann es im Haushalt weitere Abfälle geben, welche wertvolle Rohstoffe oder gefährliche Materialien enthalten können. Entsorgen Sie diese besonderen Haushaltsabfälle ebenfalls getrennt. Kleben Sie – gedanklich oder in echt – die folgenden fünf „Stoppschilder“ an Restmülltonne und Abflussrohr:

  1. Batterien und Akkus in die Batteriesammlung geben: Batterien und Akkus können bei falscher Entsorgung Brände mit Millionenschäden verursachen oder Umwelt und Gesundheit gefährden. Sie enthalten zudem wertvolle Rohstoffe. Sie müssen deshalb in die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen im Einzelhandel oder auf dem Wertstoffhof eingeworfen werden. Nähere Details erfahren Sie in unserem UBA-Umwelttipp zu Batterien und Akkus sowie bei www.batterie-zurueck.de.
  2. Elektroaltgeräte gesondert entsorgen: Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe und teilweise Schadstoffe. Sie müssen getrennt gesammelt werden. Ob kaputter Toaster, alte LED-Lampe oder blinkender Kinderschuh: Diese Geräte dürfen nicht in den Restmüll, sondern müssen im Handel, bei Sammelstellen oder dem kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Akkus oder Batterien sollten, wenn möglich, vorher entfernt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp „Wohin mit dem Elektroschrott?“ sowie bei www.e-schrott-entsorgen.org.
  3. Schadstoffhaltige Produkte zur Problemstoffsammlung: Lackreste, Pflanzenschutzmittel, Lösemittel oder Energiesparlampen enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Chemikalien und gehören deshalb zur Problemstoffsammlung. Diese erfolgt in der Regel über Schadstoffmobile oder direkt über den Wertstoffhof.  Mehr Informationen dazu finden Sie im UBA-Ratgeber „Abfälle im Haushalt“. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt über Rückgabemöglichkeiten für diese Abfälle.
  4. Toilette und Spüle für Abfälle tabu: Tampons, Wattestäbchen, Altmedikamente, Speiseöl oder Chemikalien gehören nicht ins Abwasser. Diese Stoffe können Abwasserrohre verstopfen sowie Kläranlagen und Gewässer belasten und gefährden. Toilette und Spüle sollten deshalb nur für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden und für Abfälle tabu sein. Tampons und Wattestäbchen gehören in den Restmüll. Altmedikamente können in der Regel ebenfalls über den Restmüll, mancherorts auch über Apotheken oder kommunale Sammelstellen sicher entsorgt werden. Unter www.arzneimittelentsorgung.de können Sie über Ihre Postleitzahl abfragen, welche Entsorgungswege lokal empfohlen werden. Kleinere Mengen Speiseöle können in die Biomülltonne, größere Mengen müssen gesondert entsorgt werden. Für Chemikalien ist die Sondermüllsammlung der richtige Entsorgungsweg.
  5. Noch tragbare Alttextilien in den Altkleidercontainer: Seit 2025 dürfen Alttextilien wie Kleidung oder Bettwäsche nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Vielerorts gibt es allerdings noch keine ergänzenden Entsorgungswege zu den etablierten Altkleidercontainern für noch tragbare Bekleidung. Geben Sie diese noch tragbaren Stücke deshalb wie gewohnt in den Altkleidercontainer. Für Textilien, die nicht mehr getragen oder genutzt werden können, informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Abfallentsorgungsstelle über den richtigen Entsorgungsweg. Im UBA-Umwelttipp zu Bekleidung finden Sie Anregungen, wie Sie mehr Nachhaltigkeit in Ihren Kleiderschrank bringen. 
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.

Quelle: Plan E

Die kommunale Abfallentsorgung: Von A-Z die richtige Antwort auf alle Besonderheiten

Die Produktvielfalt ist riesig – das spiegelt sich notgedrungen auch im Abfall wider. Aber nur wenn Stoffe getrennt gesammelt werden, können deren wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Für seltene, große oder auf andere Weise besondere Abfälle ist deshalb der kommunale Wertstoffhof bzw. die kommunale Abfallverwaltung immer die erste und beste Adresse. In der Regel finden sich alphabetisch sortierte Listen und Entsorgungswege auf den entsprechenden Webseiten Ihrer Kommune oder Ihres Landkreises.

Für Sperrmüll wie Matratzen, Teppiche oder defekte Möbel gibt es meist Abholsysteme mit spezieller Anmeldung. Für Weihnachtsbäume, Bauschutt, Altholz, Autoreifen, Altöl und ähnliche Abfälle gibt es je nach Kommune spezielle Sammelstellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsträger oder auf der Website Ihrer Stadt.

Was Sie sonst noch tun können: 

  • Achten Sie schon beim Einkauf darauf, (zukünftigen) Abfall zu vermeiden, in dem Sie sich fragen: Benötige ich das Produkt wirklich? Hat es eine gute, haltbare Qualität? Ist es reparierbar? Denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.
  • Reparieren Sie möglichst defekte Geräte, Möbel oder Kleidung, bevor Sie diese durch neue ersetzen. Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen, erfahren Sie in unserem UBA-Umwelttipp „Produkte länger nutzen“.
  • Geben Sie brauchbare Dinge weiter – über Secondhand-Shops, Tauschbörsen oder digitale Plattformen.
  • Vermeiden Sie unnötige Verpackungen, nutzen Sie Einkaufstaschen oder greifen Sie zu Mehrwegalternativen für Getränke und Essen. Weitere Hinweise finden Sie dazu bei den UBA-Umwelttipps zu Mehrwegflaschen und Plastiktüten.

Hintergrund

Umweltsituation – Mülltrennung schützt Ressourcen und Klima: Die getrennte Sammlung und Entsorgung von Abfällen ist die Grundlage für Recycling und für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Abfälle, wie Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundmaterial, Glas oder Papier sowie Bioabfälle enthalten wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling oftmals zurückgewonnen werden können. Das spart Energie, schont Ressourcen und vermeidet CO₂-Emissionen.

Wenn Wertstoffe im Restmüll landen, gehen sie unwiederbringlich verloren, denn dort werden sie meist energetisch verwertet. Auch Fehlwürfe – also falsch sortierte Abfälle – erschweren die Aufbereitung und das Recycling.

Mülltrennung hilft dem Klima: Schon heute spart das Verpackungsrecycling in Deutschland rund 2 Millionen Tonnen CO₂ jährlich ein. Bis 2030 könnten es laut einer Studie des Öko-Instituts 2,55 Millionen Tonnen sein – allein durch bessere Trennung im Haushalt.

Gesetzeslage – Mülltrennung ist gesetzlich vorgeschrieben: In Deutschland sind Verbraucher*innen laut Verpackungsgesetz (VerpackG) (§ 13) verpflichtet, Verpackungen getrennt zu entsorgen – nicht im Restmüll. Das gilt auch für Papier, Pappe und Altglas. Auch andere Abfallarten wie Elektrogeräte oder Batterien unterliegen laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) der Pflicht zur getrennten Sammlung und Rücknahmepflichten. Ziel der Regelungen ist es, Recycling zu fördern, Umweltbelastungen zu vermeiden und Fehlwürfe zu reduzieren.

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