Nutzung aufbereiteten Wassers zur Ressourcenschonung in der Europäischen Union
Wasserwiederverwendung ermöglicht es, Wasser in Kreisläufen zu nutzen, Schadstoffe und Keime zu entfernen und so den Wassergebrauch und den Schmutzwasseranfall zu verringern. In Deutschland findet sich die Kreislaufführung von Wasser vor allem in der Industrie, z.B. bei der Papierherstellung. In einigen, überwiegend mediterranen Ländern der Europäischen Union werden landwirtschaftliche Flächen mit aufbereitetem kommunalem Abwasser bewässert. Die Europäische Kommission sieht im „Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“ von 2012 ein großes Potential der Wasserwiederverwendung zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verringerung der Wasserknappheit, jedoch ein Hindernis für die breite Umsetzung in fehlenden einheitlichen Anforderungen. Konkrete Aktivitäten zur Förderung der Wasserwiederverwendung sind in dem 2015 verabschiedeten europäischen Kreislaufwirtschaftspaket formuliert. Dazu gehörte die Erarbeitung einer europäischen Leitlinie für die „Einbeziehung der Wiederverwendung von Wasser in die Wasserplanung und -bewirtschaftung“ (2016 veröffentlicht) sowie die Festlegung europäischer Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung und Grundwasseranreicherung. 2018 schlug die Europäische Kommission vor, die Bewässerung mit aufbereitetem kommunalem Abwasser gemeinschaftlich zu regeln. 2020 verabschiedeten die EU-Mitgliedstaaten die Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung. Sie gilt seit dem 26. Juni 2023 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und damit auch in Deutschland. Genaueres dazu finden Sie hier.