Hintergrund
Die Zuständigkeiten für die Genehmigung und Überwachung von Aktivitäten (Vollzug) in Bezug auf die Meeresgewässer ist in Deutschland je nach Meereszone aufgeteilt. Die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind grundsätzlich für den Vollzug des Umweltrechts an Land und in den Küstengewässern verantwortlich, so zum Beispiel auf dem Gebiet des Wasserrechts, des Naturschutzrechts und Immissionsschutzes. Für den Vollzug in den seewärtig angrenzenden Gewässern sind unter anderem das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das UBA mit Vollzugsaufgaben betraut. Das UBA wird zudem in Genehmigungsverfahren anderer Behörden angehört und beteiligt. Seit Juli 2019 ist das UBA Vollzugsbehörde für Forschungsprojekte zu marinem Geo-Engineering.