Alle POP
Hier finden Sie Informationen zu den in dem Stockholmer Übereinkommen und dem POP-Protokoll gelisteten POP. Die Steckbriefe enthalten eine Beschreibung der chemischen Identität und Eigenschaften sowie der früheren Verwendung des jeweiligen POP.
Die POP sind in Anhang I der EU POP-Verordnung gelistet. Einige POP sind ebenfalls in Anhang III angeführt. Anhang IV und V enthalten abfallrechtliche Bestimmungen.
In Deutschland werden die POP nicht gezielt hergestellt oder verwendet, es sei denn, es gelten bestehende Ausnahmen laut Anhang I Teil A der EU POP-Verordnung.