Alle POP
Hier finden Sie Informationen zu den in dem Stockholmer Übereinkommen und dem POP-Protokoll gelisteten POP. Die Steckbriefe enthalten eine Beschreibung der chemischen Identität und Eigenschaften sowie der früheren Verwendung des jeweiligen POP.
Die POP sind in Anhang I der EU POP-Verordnung gelistet. Einige POP sind ebenfalls in Anhang III angeführt. Anhang IV und V enthalten abfallrechtliche Bestimmungen.
In Deutschland werden die POP nicht gezielt hergestellt oder verwendet, es sei denn, es gelten bestehende Ausnahmen laut Anhang I Teil A der EU POP-Verordnung.
Artikel
UV-328
PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure)
Methoxychlor
Dechloran Plus
Toxaphen
Kurzkettige-Chlorparaffine (SCCP)
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)
Perfluoroctansäure (PFOA)
Pentachlorphenol, seine Salze und Ester (PCP)
Pentachlorbenzol (PeCB)
Polychlorierte Naphthaline (PCN)
Pentabromdiphenylether (PBDE)
Polybromierte Diphenylether (PBDE) sind eine Klasse von bromhaltigen organischen Chemikalien, die als Flammschutzmittel verwendet werden. Wie andere bromierte Flammschutzmittel wurden PBDEs in einer Vielzahl von Produkten verwendet. Die industrielle Produktion einiger PBDEs, nämlich Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- und DecaBDE ist im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens verboten bzw. eingeschränkt.