Alle POP
Hier finden Sie Informationen zu den in dem Stockholmer Übereinkommen und dem POP-Protokoll gelisteten POP. Die Steckbriefe enthalten eine Beschreibung der chemischen Identität und Eigenschaften sowie der früheren Verwendung des jeweiligen POP.
Die POP sind in Anhang I der EU POP-Verordnung gelistet. Einige POP sind ebenfalls in Anhang III angeführt. Anhang IV und V enthalten abfallrechtliche Bestimmungen.
In Deutschland werden die POP nicht gezielt hergestellt oder verwendet, es sei denn, es gelten bestehende Ausnahmen laut Anhang I Teil A der EU POP-Verordnung.
Artikel
Dioxine (PCDD/PCDF) und Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Dioxine sind im allgemeinen Sprachgebrauch eine Sammelbezeichnung für chemisch ähnlich aufgebaute chlorhaltige Dioxine und Furane. Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind ebenfalls chlorierte Kohlenwasserstoffe mit einer ähnlichen chemischen Struktur wie Dioxine. Sie sind eine Stoffgruppe, die am Grundgerüst eines Biphenyls eine unterschiedliche Anzahl von Chloratomen binden können.
Endosulfan
Endrin
Heptachlor
Hexachlorbenzol (HCB)
Hexabrombiphenyl (HBB)
Hexabromcyclododecan (HBCDD)
Hexachlorbutadien (HCBD)
Kurzkettige-Chlorparaffine (SCCP)
Lindan (HCH)
Mirex
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)