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Naturschutzverband

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100. Umweltverband als „Anwalt für die Umwelt“ anerkannt

mehrere A4-Blätter, darauf eine Lupe, zu lesen ist "Umweltbundesamt: anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen"

Mit der Anerkennung der „Naturschutzinitiative e. V.“ am 14.11.2017 hat das UBA die 100. Anerkennung als Umweltvereinigung ausgesprochen. Die auf Grundlage des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Umweltvereinigungen können als „Anwälte für die Umwelt“ vor Gericht auftreten. Sie können gerichtlich überprüfen lassen, ob umweltrelevante Behördenentscheidungen rechtmäßig ergangen sind.

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Hinweise zur Antragstellung

Vereinigungen, die sich nach dem Umwelt-Rechtbehelfsgesetz (UmwRG) anerkennen lassen möchten, finden hier Hinweise zur Antragstellung.

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Voraussetzungen der Anerkennung

Vereinigungen, die als Umweltvereinigung anerkannt werden möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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Rechtlicher Hintergrund des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz enthält Regelungen für den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten. Es schafft besondere Klagerechte für anerkannte Umweltvereinigungen.

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Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Logo der Anerkennungsstelle für Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) beantragen. Mit der Anerkennung erhalten sie besondere Beteiligungs- und Klagerechte. Das Umweltbundesamt und die Anerkennungsbehörden der Länder sind für die Anerkennung zuständig.

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Kurzlink: www.uba.de/t45485de