Hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards bei allen wirtschaftlichen Aktivitäten
Anders als die Antarktis ist die Arktis nicht vor der wirtschaftlichen Ausbeutung ihrer natürlichen Rohstoffe umfassend völkerrechtlich geschützt. Das Rohstoffpotential der Arktis ist enorm, wenngleich auch der Abbau mineralischer Ressourcen und die Förderung fossiler Brennstoffe große Sicherheits- und Umweltrisiken mit sich bringen. Die Nutzung der natürlich vorkommenden Ressourcen hat für die im hohen Norden lebenden Menschen eine wichtige Bedeutung – sei es zur eigenen Versorgung (wie beispielsweise Fischfang und Jagd), als Einnahmequelle des Staates (Öl- und Gasförderung) oder der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.
Deutschland selbst bezieht einen Großteil seiner Erdöl- und Erdgasimporte aus Norwegen und Russland, die auf der Suche nach lukrativen Öl- und Gasfeldern zunehmend in die Arktis vordringen.
Für alle wirtschaftlichen Aktivitäten sollte gemäß dem Vorsorgeprinzip die Beachtung höchster Umwelt- und Sicherheitsstandards das Maß der Dinge sein. Dazu gehören insbesondere auch der Einsatz modernster, umweltfreundlicher Technik und die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards.
Für den Arktischen Ozean müssen Mechanismen und Pläne für den Katastrophenschutz etabliert werden, die trotz extremer klimatischer Bedingungen für die wirkungsvolle Eindämmung von Havariefolgen herangezogen werden können. Hierfür ist eine eigene Arbeitsgruppe des Arktischen Rates zuständig (Emergency Prevention, Preparedness and Response Working Group (EPPR)), die beispielsweise ein Abkommen der Arktischen Staaten über die Zusammenarbeit im Fall einer Ölverschmutzung der Meere sowie zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr einschließlich entsprechender Verhaltensrichtlinien auf den Weg gebracht hat.
Mit der zunehmenden Schifffahrtstauglichkeit polarer Meeresgebiete geht die Forderung nach modernen Schiffen einher, die weniger Abgase emittieren, von denen aus weniger Abfälle in die Meeresumwelt abgeben werden und die unter strengen Sicherheitsstandards operieren. Hierfür wurde der Polar Code (International Code for Ships Operating in Polar Waters) durch die Internationale Seeschifffahrts-Organisation verabschiedet, der Anfang 2017 in Kraft treten soll. Dieser enthält einerseits verpflichtende Regelungen im Hinblick auf die Schiffssicherheit, wie zur Konstruktion und Sicherheitsausstattung der Schiffe, Qualifikation der Mannschaft, Such- und Rettungseinsätzen, unter dem SOLAS-Übereinkommen (International Convention for the Safety of Life at Sea) sowie zum Umweltschutz unter dem MARPOL-Übereinkommen (International Convention for the Prevention of Pollution from Ships). Neben verpflichtenden Regelungen beinhaltet der Polar Code auch Empfehlungen. So konnte zwar kein generelles Verbot von Schweröl – wie es seit 2011 in der Antarktis existiert – verpflichtend durchgesetzt werden. Es wird aber dazu angeregt, auch in der Arktis kein Schweröl zu nutzen oder zu transportieren. Unabhängig davon können Anrainer eigene Regelungen für ihre Meeresgebiete erlassen. Ein Schwerölverbot gilt beispielsweise in großen Teilen um Spitzbergen, das zu Norwegen gehört.