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Wassersensible Stadtentwicklung mit Niederschlagswasserbeseitigungskonzepten (NBK)

Auf dem Rasenboden verlaufen Rinnen für Regenwasserabfluss. Im Hintergrund stehen Wohnhäuser mit Terassen zum Rasen hin. Auf dem Rasenboden verlaufen Rinnen für Regenwasserabfluss. Im Hintergrund stehen Wohnhäuser mit Balkonen und Terassen zum Rasen hin. Auf dem Rasenboden verlaufen Rinnen für Regenwasserabfluss. Im Hintergrund steht ein rotes Backsteingebäude und dahinter ein Parkplatz mit Autos. Ansicht eines Gebäudes aus Backstein mit Rasenstreifen im Vordergrund: Das Industriedenkmal Maschinenhalle Zweckel. Ansicht eines Gebäudes aus Backstein mit Rasenstreifen im Vordergrund. Das Industriedenkmal Maschinenhalle Zweckel.

Der Umgang mit Starkregenereignissen und der sichere Wasserabfluss in der Stadt werden durch den projizierten Klimawandel zunehmend wichtiger. Was sind innovative und praxistaugliche Instrumente, um Anpassungsmaßnahmen verbindlich umzusetzen? Wie können alternative Maßnahmen in gängigen Instrumenten der Stadtplanung dargestellt werden?

Einen Ansatzpunkt bietet das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK), das alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen per Gesetz entwickeln und regelmäßig fortschreiben müssen: Das NBK ist Teil des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) und enthält alle Informationen (Einzugsgebiet, Anlagen, Bauwerke, Einleitungen, Technik, etc.), die für den aktuellen Stand sowie für die künftige Planung zur Beseitigung von Niederschlagswasser von Bedeutung sind. Durch Erweiterungen der aktuell vorhandenen Konzepte auf den Flächenbestand können Wandelprozesse (Klimawandel, demographischer Wandel, etc.) und andere Änderungen (z. B. Flächennutzung) besser in den Planungen berücksichtigt werden.

Gemeinsam ist geprüft worden, wie der städtische Raum an die voraussichtlich zunehmenden Starkregenereignisse angepasst werden müsste. Dazu wird ein integrales NBK (dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, multifunktionale Flächennutzung) im Zusammenhang mit einer gesamtstädtischen Planung (z. B. Freiraum-, Stadtplanung) erarbeitet. Als Pilotgebiet dient das Einzugsgebiet des Roßbachs in Dortmund-Marten und Dortmund-Kley. Für eine umfassende Planung werden weitere Einflussfaktoren berücksichtig, wie demografische Wandelprozesse und die Flächennutzung.

Eckdaten zur Maßnahme

Measure carrier

Maßnahmenträger

Emschergenossenschaft / Lippeverband http://www.eglv.de/

Kooperationspartner

Stadt Dortmund, Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen (FiW) e.V., RUFIS an der Ruhr-Universität Bochum, RISP an der Universität Duisburg-Essen

Duration and Financing

Dauer der Umsetzung

2012

Erläuterung

KLIMZUG-Vorhaben dynaklim, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Beteiligung

Folgende Fachdisziplinen sind bei einer wassersensiblen Stadtentwicklung zu beteiligen: Tiefbauamt (Entwässerung, Straßenentwurf, Technische Dienste Grün und Straße, Abteilung für Verkehrsregelung), der Kanal- und Straßenbau, das Planungsamt, das Umweltamt und die städtische Immobilienwirtschaft.

Welche Formen der Beteiligung fanden statt?

  • Aufbau von Netzwerken
  • Dialogveranstaltungen, Konferenzen, Workshops

Erläuterung

Den kommunalen Akteuren werden durch das Konsortium des Klimzug-Vorhaben dynaklim erarbeitete Ergebnisse vorgelegt, um diese hinsichtlich deren Praxistauglichkeit zu bewerten.

Erfolge

Wie wird der Erfolg der Maßnahme evaluiert?

  • Monitoring (z.B. Messung, Erfassung von Daten, TN-Zahlen, Webseitenklicks)

Erzielt die Maßnahme über Klimaanpassung hinaus positive Nebeneffekte?

  • Ja, Natur-, Umwelt- und Ressourcenschutz: z. B. Erhaltung der biologischen Vielfalt, Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Ressourceneinsparung

Erläuterung

Versickerung zur Grundwasseranreicherung und dadurch Niedrigwasseraufhöhung; Gewässerschutz, Ressourceneinsparung

Hindernisse

Die Abkopplung von Regenwasser ist im Bestand eine freiwillige Sache. Zudem besteht das Recht sich wieder an die Kanalisation anzuschließen, d. h. es besteht keine richtige Planungssicherheit. Finanzielle Unterstützung bei der Abkopplung einer privaten Fläche oder z. B. eines öffentlichen Gebäudes (z. B. Schule) aus dem Gebührenaufkommen ist nicht möglich. Lösung möglich durch eine Änderung des Landes-Wassergesetzes (Regelungen auf den Bestand ausdehnen) und der kommunalen Satzung.

Ansprechperson

Emschergenossenschaft / Lippeverband
Brigitte Spengler
Kronprinzenstraße 24
45128 Essen
Deutschland

Abteilung
Wasserwirtschaft
Telefonnummern
+49-(0)201-104-3272
spengler.brigitte@eglv.de

Ort der Umsetzung

Kronprinzenstraße 24
45128 Essen
Deutschland

Associated content

Links

Kurzlink: www.umweltbundesamt.de/n30225de