Allgemeine Informationen
Biozidprodukte der Produktart 3 werden zur Desinfektion im Rahmen der Veterinärhygiene verwendet. Sie werden in Bereichen verwendet, in denen Tiere untergebracht, gehalten oder transportiert werden.
Der Veterinärbereich umfasst dabei:
- landwirtschaftliche Nutztierhaltung (Ställe, Aquakultur),
- tierärztliche Einrichtungen (Praxen, Tierkliniken),
- weitere Bereiche, in denen Tiere untergebracht sind, gehalten oder befördert werden (Viehtransport, Zoohandel),
- private Tierhaltung
In der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung werden Desinfektionsmitteln im Wesentlichen für die Desinfektion von Ställen, Brutstätten, Schuhwerk und Klauen, Melkanlagen und Tiertransportmitteln eingesetzt. Hinzu kommen direkt auf Tiere aufgebrachte Desinfektionsmittel ohne gegen akute Erkrankungen gerichteten therapeutischen Zweck (zum Beispiel. Desinfektion des Nabels neugeborener Kälber mit Jod, Zitzendesinfektionsmittel) und Mittel für Aquakulturen zum Beispiel gegen externe Parasiten. Ob es sich bei Produkten zur Anwendung am Tier um Biozide gemäß Verordnung (EU) 528/2012 oder um Tierarzneimittel gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 handelt, ist vor allem bei Zitzentauchmitteln sowie bei Präparaten zur Abwehr von äußerlichen Parasiten oftmals schwierig zu entscheiden.
Weiterführende Informationen: BVL - FAQ zur Abgrenzung von Tierarzneimitteln und Bioziden
In Arztpraxen sowie in Tierkliniken werden im Wesentlichen Produkte zur Oberflächendesinfektion sowie zur Instrumentensterilisation angewendet.
Für den Privatbereich sind Desinfektionsmittel für die Tierumgebung (Tränken, Käfige, und so weiter), Mittel zur Abschreckung von Parasiten, sowie Desinfektionsmittel zur Anwendung direkt auf dem Tier auf dem Markt. Ein Einsatz von Desinfektionsmitteln in Privathaushalten auch für kleine Tiere sollte jedoch vermieden werden (siehe unten).