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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Umweltbundesamt ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 barrierefrei zugänglich zu machen. Nationale Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Online-Angebot www.umweltbundesamt.de. Diese Erklärung wurde am 09.01.2026 zuletzt überarbeitet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website des Umweltbundesamts verfolgt das Ziel, für alle Nutzer, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, zugänglich zu sein. Wir haben bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Barrierefreiheit sicherzustellen und arbeiten kontinuierlich daran, sie weiter zu verbessern. In den letzten Jahren ist die Website gewachsen, und wir haben bei der Überprüfung der Barrierefreiheit nach dem BITV-Test Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: Januar 2026) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website. Ein BITV-Test wurde im Rahmen des Website-Relaunchs im Oktober 2024 durchgeführt. Die BITV-Prüfung der UBA-Website ergab, dass nicht alle Konformitätsstufen A und AA erreicht werden konnten.

Aufgrund der Überprüfungen ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht für alle Nutzergruppen gleichwertig zugänglich. Dieser Webauftritt ist derzeitig noch nicht gänzlich barrierefrei. Wir sind kontinuierlich bemüht, zukünftig alle Anforderungen der BITV 2.0 zu erfüllen.

Erkannte Barrieren für Nutzer auf der Website des Umweltbundesamts, kategorisiert:

Navigation und Tastaturbedienbarkeit

Häufige Probleme sind hier Schwierigkeiten bei der Nutzung der Tastatur oder nicht fokussierbare Elemente.

  • Die Tastatur-Erreichbarkeit ist nicht vollständig für alle Bedienelemente umgesetzt:
  • In der mobilen Browseransicht sind die Elemente des mobilen Hauptmenüs ab der zweiten Ebene gleichwertig umgesetzt und nicht geeignet gebündelt in themenbezogene und nicht themenbezogene Menüpunkte.
  • In der Kalenderansicht wird im Screenreader-Modus die Verbindung zwischen Wochentag und Tagedatum nicht hergestellt.
  • In der Kalenderansicht sind Termineinträge aktuell nur visuell erfassbar.
  • In der mobilen Browseransicht, bei einer Bildschirmgröße von 320px Breite sind einige Texte nur durch horizontales Scrollen vollständig in Screen abgebildet, andere werden von Bedienelementen überlagert.

Farben und Kontraste

Schlechte Textfarbe und Hintergrundfarbe oder unzureichende Kontraste für Menschen mit Sehbehinderungen.

  • Das Kontrastverhältnis von Hintergrundfarbe und überlagerter Textfarbe ist nicht für alle Websiteelemente im Verhältnis 4,5:1 realisiert.
  • Das Kontrastverhältnis von Hintergrundfarbe und Bedienelementen oder Symbolen ist nicht für alle Websiteelemente im Verhältnis 3:1 realisiert.
  • Fokuselemente sind nicht durchgehend ausreichend kontrastreich.

Bildbeschreibungen (Alt-Text) 

Fehlender oder ungenauer Alt-Text bei Bildern.

  • Nicht alle Bilder sind mit der Bildkategorie passgenauen beschreibenden Alternativtexten versehen.
  • In Bildgalerien sind die Vorschaubilder im Alternativtext nicht mit dem geeigneten Hinweis versehen, dass eine vergrößerte Ansicht des Bildes geöffnet werden kann.
  • Interaktiven Grafiken sind nicht vollumfänglich mit Alternativtexten für die interaktiven Elemente versehen.
  • Komplexe Informationsgrafiken sind nicht vollständig mit geeigneten Alternativtexten oder Hinweisen auf Texte versehen, die die Grafik erläutern.

Medien

Einschränkungen in der Nutzung von Medien.

  • Links, die auf Dateiformate verweisen, geben nicht das Zielformat an
  • Nicht alle Audiodateien sind um eine Medienalternative oder eine Texttranskription ergänzt.
  • Die Videos für Gebärdensprache erfüllen nicht alle geforderten BITV-Vorgaben.
  • Videodateien sind nicht konsequent fehlerlos transkribiert.
  • Die Beiträge im Social Media Widget Mastodon weisen keine inhaltsbezogene Überschrift aus.

Formulare und Interaktivität

Fehlende Beschriftungen oder fehlende Hinweise zu Formularfeldern.

  • Es gibt Formulareingabefelder denen die Beschriftung des Feldes fehlt.
  • In Formularen sind Pflichtfelder mit einem Sternchen (*) markiert. Es fehlt eine Erläuterung des Symbols als Pflichtfeldangabe.
  • In Formularen sind keine automatische Eingabevervollständigung für nutzerbezogene Eingaben realisiert
  • Website-Elemente wie das Accordion-Menü und das Inhaltsverzeichnis können aufgeklappt werden, um Untermenüs anzuzeigen. Der aktuelle Zustand (ein- oder ausgeklappt) wird aktuell nicht für Screenreader kenntlich gemacht.
  • Screenreader lesen versteckte Texte in Ausklappmenüs vor.
  • Screenreader lesen versteckte Texte in interaktiven Diagrammen vor.
  • Bei der Tastaturbedienung weisen die interaktive Karten weisen alle enthaltenen Bedienelemente und Links auf, auch solche, die visuell versteckt sind.

Semantische Struktur

Fehlende semantische Markierungen wie z.B. korrekte Verwendung von Überschriften (<h1>, <h2>, etc.) oder Listen (<ul>, <ol>, etc.).

  • Der Dokumenttitel folgt nicht konsequent der Struktur individueller Titel | allgemeiner Titel
  • Die Strukturierung der Webseiten folgt nicht durchgehen der geforderten Hierarchie
  • Screenreader können keinen geeigneten Überblick über die Seiten vermitteln
  • Die Überschriften einiger Elemente sind nicht als HTML-Überschrift mit h1-h6 ausgezeichnet
  • Die Listen sind nicht konsequent mit Listen-HTML-Tags ul, ol, li erstellt
  • In Texten sind vereinzelt fremdsprachige Begriffe enthalten, die nicht als solche gekennzeichnet sind, sodass sie von Screenreadern nicht korrekt ausgesprochen werden

Wir optimieren die genannten Elemente sowohl redaktionell als auch technologisch und arbeiten hierfür mit einem Team von UBA-internen Internetredakteuren und der Barrierefreiheitsbeauftragten des UBA sowie externen technologischen Dienstleistern einer Webagentur zusammen, um die Mängel zu beheben.
Wir sind uns bewusst, dass Barrierefreiheit ein kontinuierlicher Prozess ist. Deshalb führen wir regelmäßig Usability- und Barrierefreiheitstests durch, um sicherzustellen, dass die Website immer den neuesten Standards entspricht. Außerdem berücksichtigen wir das Feedback von Nutzern mit Beeinträchtigungen und setzen neue, innovative Technologien ein, um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. 

Unsere Website befindet sich auf einem guten Weg, die Anforderungen der BITV vollständig zu erfüllen. Wir haben bereits eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen und werden weiterhin an der Optimierung der Barrierefreiheit arbeiten, um sicherzustellen, dass alle Inhalte zugänglich sind.

Nicht barrierefreie Dokumente

Ältere PDF-Dateien sind zum Teil nicht barrierefrei. Von einer Nachbearbeitung sehen wir ab, da es sich um archivierte Alt-Inhalte handelt, deren Inhalte nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden und die vor dem 23. September 2019 erstellt oder aktualisiert wurden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BITV 2.0). Größtenteils handelt es sich um umfangreiche Abschlussberichte von Forschungsprojekten für einen eng begrenzten Leserkreis. Eine Nachbearbeitung stufen wir als unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG ein. In unserer Publikationendatenbank sind alle barrierefreien PDF-Dateien an der Zusatzinfo „PDF ist barrierefrei“ zu erkennen.

Barrieren melden und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.umweltbundesamt.de auffallen, können Sie sich direkt an uns wenden oder nutzen Sie unser Kontaktformular Barriere melden mit einem entsprechenden Hinweis oder einer Beschreibung, wo Ihnen ein Fehler aufgefallen ist.

Umweltbundesamt
Referat PB 2, Internetredaktion
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau

internetredaktion@uba.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.umweltbundesamt.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Ziel ist es dann mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

030 18527-2901 
Mauerstr. 53, 10117 Berlin 

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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