Die Europäische Umweltagentur EEA veröffentlich regelmäßig die Ergebnisse der Lärmkartierung in Europa. Die Karten zeigen ein objektives Bild der Lärmbelastung der europäischen Bevölkerung. Danach sind 113 Millionen Menschen von einem Verkehrslärmpegel LDEN von mehr als 55 dB(A) betroffen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Belastung nun verringern. Hierzu dient die Lärmaktionsplanung.
Umgebungslärm in Europa
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Kommission die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die wichtigsten Lärmquellen in Europa zu reduzieren. Sie dient außerdem dazu, die EU-Kommission über den Umgebungslärm in den Mitgliedstaaten zu informieren.
Inhaltsverzeichnis
Schutz "Ruhiger Gebiete"
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verfolgt neben der Erfassung der Lärmbelastung und der Lärmminderung auch das Vorsorgeprinzip. Schützenswert ruhige Gebiete sollen vor einer Lärmzunahme bewahrt werden. Die Richtlinie gibt hierfür nur einen Rahmen vor. Die konkrete Ausgestaltung, beispielsweise Auswahlkriterien oder Schutzmaßnahmen, obliegt den für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden. Die Europäische Umweltagentur hat die europäischen Erfahrungen in einem Bericht zusammengestellt und gibt Empfehlungen zur Festlegung ruhiger Gebiete.
Europäische Kommission "Phenomena Studie"
Im Auftrag der Europäischen Kommission haben europäische Forschende das Potenzial von Lärmminderungsmaßnahmen ermittelt, mit denen die Gesundheitsbelastung durch Umgebungslärm erheblich (20-50 Prozent) gesenkt werden kann. Für jeden Verkehrsträger wurde eine Auswahlliste der wirksamsten Maßnahmenkombinationen erstellt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bis 2030 eine Verringerung der Gesundheitsbelastung um mehr als 20 Prozent nur durch den Einsatz kombinierter Lösungen zur Lärmminderung möglich ist. Hierzu ist auch eine intensivierte EU-Umweltpolitik notwendig, die eine Weiterentwicklung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie der quellenbezogenen Lärmrichtlinien (beispielsweise Grenzwerte für die Geräuschemission von Fahrzeugen) umfasst.
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- Kooperative Planungsprozesse zur Stärkung gesundheitlicher Belange – modellhafte Erprobung und Entwicklung von Ansätzen zur nachhaltigen Umsetzung
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- Testaufgaben zur „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB)“