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Arzneimittelrecht

Gesundheit

Umweltaspekte bei der Zulassung von Humanarzneimitteln

Das Foto zeigt mehrere Erlenmeyerkolben mit grünlichem Inhalt, die in einer hellerleuchteten Laborumgebung auf einem Tisch aufgereiht sind.

Die Prüfung der Umweltwirkung von Human- und Tierarzneimitteln ist seit Jahren fester Bestandteil des Zulassungsverfahrens. Sie ist in Deutschland seit 1998 gesetzlich vorgeschrieben. Zuständig für die Umweltrisikobewertung ist das Umweltbundesamt.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t5333de