Die REACH-Zulassungspflicht umfasst die Herstellung und Verwendung des Stoffes als solches und im Gemisch mit anderen Stoffen. Bei einem HBCD-haltigen Gemisch wird für die Verwendung des Stoffes eine Zulassung benötigt, beispielsweise um eine Dämmplatte daraus herzustellen (eigene Zulassung oder Zulassung eines Lieferanten für diese Verwendung). Zur Verwendung eines HBCD-haltigen Erzeugnisses wie Dämmplatten ist keine Zulassung nötig. Das Produkt kann ohne Zulassung durch den Kunden / Handwerksbetrieb verbaut werden. (Weiterführende Erklärungen zu der Abgrenzung von Gemischen und Erzeugnissen finden sich beispielsweise in einer Broschüre des REACH-CLP-Helpdesk.) Allerdings wird das Inverkehrbringen von HBCD-haltigen Dämmstoffen in den nächsten Jahren komplett verboten.