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Ab wann ist die Energieverbrauchskennzeichnung für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher verpflichtend?

Die Verordnung (EU) Nr. 812/2013 gibt vor, dass Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher, die in Verkehr gebracht werden, ab dem 26.9.2015 die Kennzeichnung mit den Energieeffizienzklassen A bis G erhalten müssen. Ab dem 26.9.2017 kommt eine zusätzliche Energieeffizienzklasse A+ hinzu, und die Klasse G fällt weg. So genannte Verbundanlagen, bestehend aus einem Warmwasserbereiter und weiteren Bauteilen, erhalten die Energieeffizienzklassen A+ bis G.

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Kurzlink: www.umweltbundesamt.de/n19430de