REACH und Kunststoffrecycling
Weitere Informationen zu REACH finden Sie unter http://www.reach-info.de.
Ziel des Projektes ist, eine Handreichung für die Marktakteure des Kunststoffrecyclings zu erstellen. Diese soll wesentliche REACH-Anforderungen darstellen und Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung geben. Die Fertigstellung wird für Herbst 2009 erwartet. Bereits jetzt zeichnen sich folgende Ergebnisse und Schwerpunktsetzungen ab:
- Registrierungspflichten
Die bestehenden Registrierungspflichten sind durch das Recyclingprivileg nach REACH Artikel 2.7.d und eine pragmatische Interpretation der Stoffidentifizierung hinsichtlich der Berücksichtigung von Verunreinigungen für Recyclingunternehmen weitgehend unproblematisch. - Informationspflichten
Nach REACH müssen Recycler das Gefährlichkeitsprofil ihrer Rezyklate bestimmen und Informationen an ihre Kunden weitergeben. Anhand verschiedener Fallbeispiele sollen pragmatische Schritte zur Wahrnehmung der Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten und zur Kundeninformation - zum Beispiel mittels Sicherheitsdatenblatt - aufgezeigt werden. Die Diskussion um den sachgerechten Umgang mit offenen Fragen in Bezug auf die stoffliche Zusammensetzung von Abfällen - etwa nicht bekannte Verunreinigungen - und die Erstellung von Kundenunterlagen spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.
Diese Anforderungen bestehen allerdings - unabhängig von den REACH-Regelungen - schon seit langem.
Im Abschlussbericht wird unter anderem auch auf Aktivitäten der europäischen Kunststoff-industrie im Zusammenhang mit der Einführung von REACH verwiesen.
Die Ökopol GmbH bearbeitet das Projekt. Nach Abschluss des Projektes ist ein Gespräch für die interessierte Fachöffentlichkeit vorgesehen.