Die ANBest-P sind im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des Paragrafen 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Sie sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)_Stand 24.04.2025
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