Maulwürfe sind nach Bundesnaturschutzgesetz „besonders geschützt“ und dürfen somit weder gestört, gefangen noch getötet werden. Auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht zerstört werden. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Die Vergrämung von Maulwürfen ist rechtlich zwar noch erlaubt. Weil er aber in vielen Gärten vertrieben und illegal getötet wird, findet er inzwischen in Deutschland kaum noch Lebensraum. Experten gehen von einem starken Bestandsrückgang aus, verlässliche Daten werden durch ein bundesweites Monitoring erhoben.
Dabei sind Maulwürfe sehr nützlich. Sie belüften den Boden und fressen z.B. Schnecken, Engerlinge, Schnakenlarven und Wühlmausbabys. Dulden Sie das kleine Tier bei sich und freuen Sie sich, denn seine Anwesenheit zeigt, dass Ihr Boden gesund und lebendig ist.