Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Höchstmenge (%) für das Inverkehrbringen teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) 2015-2030

die Höchstmenge sinkt im Vergleich zu der für das Jahr 2015 festgelegten Ausgangsmenge schrittweise auf 21 Prozent im Jahr 2030

Prozentsätze für die Höchstmenge für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in den Jahren 2015 bis 2030

Quelle: Umweltbundesamt
Bild herunterladen (150,58 kB)

Die folgenden Inhalte enthalten dieses Medium:

Schlagworte

Kurzlink: www.uba.de/m26133de