Europäisches Genehmigungsverfahren für Wirkstoffe
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in zwei Stufen. Zuerst müssen die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt werden. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine nationale Zulassung der Pflanzenschutzmittel mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. Erst danach darf ein Pflanzenschutzmittel vermarktet und verwendet werden.