Forschungsvorhaben Neuausrichtung der SUP für Windkraftausbau
Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA) empfiehlt insbesondere eine Neujustierung des Bundesberggesetzes hin zu stärker an den Zielen eines umwelt- und ressourcenschonenderen Bergbaus orientierten Genehmigungsrechts. Dazu wurden Reformbausteine für eine Stärkung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Berg-, Abgrabungs- und Raumordnungsrecht erarbeitet.
Der Klimawandel sorgt für häufigere und stärkere Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Hitzewellen. Eine Praxishilfe hilft Planerinnen und Planern, die Anforderungen der Klimaanpassung in Planungsprozessen der Raum- und Siedlungsentwicklung zu verankern, sowohl mit formellen planerischen Instrumenten als auch mit informellen Konzepten.
Der Untergrund wird schon heute vielfach für verschiedene Zwecke genutzt. Hierzu zählen zum Beispiel Grundwassernutzung, Rohstoffabbau, Ablagerung von Abfällen, Speicherungen von Erdgas. Die Raumplanung versucht diese Ansprüche umweltschonend umzusetzen. So wird im Entwurf der aktuellen ROG-Novelle die unterirdische Raumordnung erwähnt.
Unsere Ansprüche an die Raumnutzung nehmen zu. Es ist daher wichtig, zukunftsorientiert zu planen. Die nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen möchte die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit dem Schutz der Umwelt in Einklang bringen.
Aufgrund des Querschnittcharakters der Raumplanung kann diese die Folgen des Klimawandels sektorenübergreifend berücksichtigen. Die räumliche Planung muss dabei unterschiedliche Ansprüche miteinander vereinbaren oder gegeneinander abwägen und räumliche Vorsorgekonzepte an den Anfang von Risikovermeidungsketten stellen.
Viele Vorhaben und Projekte, die den Boden nutzen, können negative Umweltauswirkungen haben. Vor allem die Versiegelung oder gar Zerstörung natürlich gewachsener Böden, beispielsweise durch den Bau von Gebäuden oder Industrieanlagen sind zu nennen. Auch die Zerschneidung der Landschaften, beispielsweise durch Straßen und Schienentrassen, ist ein Problem.
Zu den Grundsätzen der Raumordnung gemäß Paragraf 2 Raumordnungsgesetz (ROG) gehört unter anderem: Die dezentrale Siedlungsstruktur das Gesamtraums mit ihrer Vielzahl leistungsfähiger Zentren und Stadtregionen ist zu erhalten. Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren und auf ein System leistungsfähiger Zentraler Orte auszurichten.