Indikator: Nachhaltige Forstwirtschaft
Immer mehr Kundinnen und Kunden achten bei Produkten auch auf die Umweltverträglichkeit. Wie können und dürfen Unternehmen auf die Umweltvorteile ihres Angebotes hinweisen? Wann etwa darf ein Produkt als „wassersparend“ oder „recyclingfähig“ bezeichnet werden?
Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zur Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Erzeugnissen und Einrichtungen.
Nachfolgend werden Fragen zu bestehenden und neuen Sachkundebescheinigungen beantwortet. Zu beachten ist, dass anerkannte Stellen vor der Ausstellung von vollumfänglichen Sachkundebescheinigungen nach den Mindestanforderungen der neuen Durchführungsverordnungen eine neue Anerkennung durch die zuständige Behörde benötigen.
Anforderungen an die Dichtheit von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, sowie Vorgaben zur Vermeidung von Emissionen, insbesondere Dichtheitskontrollen, enthalten die Art. 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2024/573. Fragen hierzu sind im Folgenden aufgegriffen.
Dieser Abschnitt beantwortet allgemeine Fragen zum Inkrafttreten und zur Gültigkeit von Rechtsvorschriften zu fluorierten Treibhausgasen sowie Fragen grundsätzlichen Charakters.
Am 11.03.2024 trat die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in Kraft. Sie betrifft Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen. Sie regelt Betreiberpflichten und fordert neue oder erweiterte Zertifizierungen für Handwerker. In Abstimmung mit den Bundesländern hat das Umweltbundesamt (UBA) erste Fragen und Antworten (FAQ) zur neuen Verordnung veröffentlicht.
Rund ein Drittel der Landfläche in Deutschland ist mit Wald bedeckt. Dieser erfüllt vielfältige Funktionen für Mensch und Umwelt. Eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung soll diese Funktion jetzt und zukünftig erhalten und sicherstellen.