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38. BImSchV

Verkehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Antragsstellung und Vollzug der Anrechnung von Strom aus Elektrofahrzeugen auf die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, nach der 38. BImSchV

Sie haben eine Frage zum Thema Anrechnung von Strom auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) nach der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV)? Dann schauen Sie bitte in unsere FAQ zur 38. BImSchV, in der wir viele häufig gestellte Fragen bereits beantwortet haben. Alle Informationen rund um dieses Thema, die Antragstellung und zum aktuellen Status …

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Klima | Energie, Verkehr

Vollzug 38. BImSchV: Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge

Wer in Deutschland Kraftstoffe in Verkehr bringt, muss die Treibhausgasemissionen reduzieren, die bei der Nutzung entstehen. Auf diese Treibhausgasminderungsquote ist elektrischer Strom anrechenbar, der in Straßenfahrzeugen genutzt wurde. Das UBA bescheinigt zu diesem Zweck auf Antrag Strommengen sowie die daraus errechneten Treibhausgasemissionen. Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung.

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Verkehr

Kraftstoffe und Antriebe

Ein Mann tankt Benzin

Im Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr dominieren immer noch klimaschädliche fossile Kraftstoffe. Zunehmend kommen jedoch auch klimafreundlichere alternative Kraftstoffe und Antriebe zum Einsatz. Im Bereich der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ist das UBA im Rahmen der 37. und 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) auch für den Vollzug zuständig.

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Kurzlink: www.uba.de/t106619de