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Trinkwasseruntersuchung

Wasser

Meldung von Daten zu durchgeführten Legionellenuntersuchungen

Nach § 53 Absatz 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen, die Untersuchungen nach § 31 TrinkwV durchführen, verpflichtet, Daten zu den im vorangegangenen Kalenderjahr durchgeführten Untersuchungen auf den Parameter Legionella spec. an das Umweltbundesamt zu melden.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t68129de