Pressemitteilung 38/2025 vom 23.10.2025 | Zuletzt geändert am 03.12.2025
CBAM-Vereinfachung: 90 Prozent der betroffenen Unternehmen von CO₂-Grenzausgleich ab 2026 befreit
… und Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit CBAM-Vereinfachung: 90 Prozent der betroffenen Unternehmen von CO₂-Grenzausgleich ab 2026 befreit BMUKN und UBA begrüßen Erleichterungen für Importeure kleiner … im Bereich der Grundstoffindustrie sind von den Pflichten ab 1. Januar 2026 ausgenommen. Ab 2026 gilt ein Schwellenwert von 50 Tonnen relevanter Grund- und …