Mit dem nEHS gilt in Deutschland seit 1. Januar 2021 ein CO2-Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr auf nationaler Ebene. Für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung von Brennstoff freigesetzt werden kann, muss ein Emissionszertifikat („nEHS-Zertifikat“) erworben und im Register für den Nationalen Emissionshandel (nEHS-Register) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA abgegeben werden. Im Rahmen des nEHS gilt zunächst eine gesetzlich festgelegte Festpreisphase bis 2025. Der Festpreis für ein nEHS-Zertifikat und damit für eine Tonne CO2 startet in diesem Jahr mit 25 Euro, wird bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen und ab 2026 in ein Auktionsverfahren übergehen. Während der Festpreisphase ist die Anzahl der verfügbaren nEHS-Zertifikate unbegrenzt.
Im nEHS sind alle Brennstoffe des Energiesteuergesetzes einbezogen: Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 auch Kohle. Zur Teilnahme am nEHS verpflichtet sind Unternehmen und Organisationen, die solche Brennstoffe in Verkehr bringen, z. B. Erdgasversorger oder Unternehmen der Mineralölindustrie. Die direkte Zulassung für den Verkauf an der EEX ist seit 9. August 2021 unter http://www.nehs-zulassung.com möglich. Ein indirekter Zugang zum Verkauf wird über verschiedene Intermediäre angeboten, die auf der nEHS-Website der EEX veröffentlicht sind.
Voraussetzung für den Erwerb der nEHS-Zertifikate an der EEX ist die rechtzeitige Kontoeröffnung im nEHS-Register. Um nEHS-Zertifikate für das laufende Jahr an der EEX zu erwerben, ist also bereits in diesem Jahr ein Konto im nEHS-Register nötig. Anträge zur Kontoeröffnung müssen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA gestellt werden. Die DEHSt empfiehlt allen BEHG-Verantwortlichen dringend, rechtzeitig ihren Antrag zu stellen, um in diesem Jahr am Verkaufsverfahren teilnehmen zu können.
Die DEHSt im UBA ist für den Vollzug des nEHS zuständig und hat die EEX mit der Veräußerung der nEHS-Zertifikate beauftragt.