Die WRRL verpflichtet die Mitgliedstaaten, Messnetze zur Überwachung des chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers einzurichten.
In Deutschland sind für die Einrichtung und den Betrieb der Messnetze die Bundesländer verantwortlich. Ziele der Grundwasserüberwachung sind:
- Nachteilige Veränderungen der Beschaffenheit rechtzeitig zu erkennen,
- Ursachen der Verunreinigungen zu identifizieren, zielgerichtet Sanierungs- und Vermeidungsstrategien zu entwickeln und
- die Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahmen zu beurteilen.