Setzen Sie stets nur Desinfektionsmittel zur Reinigung und Desinfektion Ihres Swimmingpools ein, die gemäß Herstellerangaben dafür bestimmt sind und beachten Sie die Dosierempfehlungen des Herstellers möglichst genau, um Über- oder Unterdosierungen zu vermeiden.
Bevorzugen Sie möglichst Produkte, die für den vorgesehenen Zweck in Deutschland zugelassen sind, da diese auf eine wirksame und sichere Verwendung für Mensch, Tier und Umwelt geprüft wurden. Zugelassene Biozidprodukte erkennen Sie an der Zulassungsnummer auf dem Etikett (z.B. DE-0012345-00-0000-02).
Vermeiden Sie Desinfektionsmittel fragwürdiger Herkunft, ohne Angaben zum Haltbarkeitsdatum und mit zusätzlich angepriesenen Wirkungen zu „positiver Energie“ oder „Wasserstruktur“.
Vermeiden Sie unnötige Vorratshaltung, da Desinfektionsmittel mit der Zeit ihre Wirkung verlieren. Achten Sie auf die Herstellerangaben zu Lagerungsbedingungen. Desinfektionsmittel sollten kühl und im Dunkeln gelagert werden. Hohe Temperaturen in Gartenhäuschen und Schuppen wirken sich nachteilig auf die Lagerstabilität aus. Entsorgen Sie abgelaufene Produkte bei den entsprechenden Annahmestellen Ihrer Kommune.
Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie den in den Poolchemikalien enthaltenen Bioziden widmen. Zusätzlich zu den Hinweisen auf den Verpackungen wird empfohlen, immer auch die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter zu berücksichtigen. Sie geben an, was zum Selbstschutz und zum Schutz der Umwelt zu beachten ist. Darauf ist auch beschrieben, ob und in welcher der drei Wassergefährdungsklassen (WGK) das Mittel eingestuft ist: schwach, deutlich oder stark wassergefährdend und welche Rechtsvorschriften zu beachten sind. Wer es einsetzt, sollte sich seiner Verantwortung, die bis zur Entsorgung des Wassers reicht, bewusst sein. Fragen Sie beim Kauf nach diesen Datenblättern und lesen Sie diese gründlich.