Liegt ein Schädlingsbefall von z. B. Flöhen, Bettwanzen, Ameisen oder auch Silberfischchen vor, muss zunächst der Befallsherd ermittelt und ausgeschaltet werden. Es ist sicherlich ratsam, sichtbare und unmittelbar zugängliche Tiere zunächst manuell durch Staubsaugen zu entfernen. Auf diese Weise kann eine Populationsgröße entscheidend dezimiert werden. Die Staubsaugertüte muss anschließend sorgfältig verschlossen und aus der Wohnung entfernt werden, so dass die Tiere nicht erneut einwandern können, bzw. in andere Wohnungen übergehen. Allerdings können auf diese Weise nicht alle Stadien der Schädlinge erreicht werden, so dass in der Regel weitere Maßnahmen, wie z. B. eine professionelle Schädlingsbekämpfung, erforderlich sind.
Fliegende Insekten meiden Luftbewegung. In geschlossenen Räumen kann daher beispielsweise in der Nacht ein Ventilator angeschaltet werden, so dass z. B. Mücken nicht fliegen und damit auch nicht stechen (Mindestwindgeschwindigkeit: 1 m/s).
Pheromonfallen, die die Tiere mit Hilfe von Sexualduftstoffen anlocken und diese dann gefangen werden, werden insbesondere gegen Kleidermotten und Lebensmittelmotten eingesetzt. Diese Fallen zählen auch zu den Biozidprodukten, besitzen aber ein geringeres Risikopotential für Mensch und Umwelt. Bei Einsatz von Pheromonfallen ist zu beachten, dass sie meist gruppen- bzw. sogar artspezifisch wirken. Das bedeutet, dass eine Pheromonfalle gegen Kleidermotten z. B. keine Lebensmittelmotten anlockt. In vielen Fällen dienen Fallen mit Lockstoffen jedoch nur zum Monitoring und nicht zur Bekämpfung der Zielorganismen.
Bei Einsatz von UV-Lampen wird die anlockende Wirkung des ultravioletten Lichtes genutzt. Insekten halten dieses Licht für Tageslicht und damit für freien Flugraum. In unmittelbarer Umgebung der Lichtquelle ist ein Hochspannungsgitter oder eine beleimte Fläche angebracht, ein Kontakt mit diesen Oberflächen ist für die Insekten tödlich. Die Anwendung von UV-Lampen und anderen elektrischen Insektenvernichtern im Freien ist nach §44 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit §4 Bundesartenschutzverordnung verboten, da wahllos alle Insekten, insbesondere auch harmlose Nachtfalter, angelockt und getötet werden.
Kleidermotten können durch Lagerung der befallenen Kleidung in der Tiefkühltruhe für 2-3 Tage oder das Waschen in der Waschmaschine abgetötet werden. Auch hier muss nach der Ursache des Befalls sowie nach dem Befallsherd gesucht werden. Oftmals treten die Tiere noch in weiteren Kleidungsstücken, die im selben Schrank hängen, auf. Daher sollte die gesamte Kleidung, aber auch Teppiche mit einem Wollanteil von 40 % und mehr nach Mottenfraß abgesucht werden.
In zugänglichen Bereichen können bestimmte Schädlinge mit Heißluft bekämpft werden. Für eine derartige Bekämpfungsmaßnahme muss ein professioneller Schädlingsbekämpfer beauftragt werden, der die notwendigen, leistungsstarken Geräte zur Verfügung stellen kann. Es muss unbedingt gewährleistet sein, dass Schädlinge nicht abwandern können und alle Bereiche ausreichend lange die erforderliche Temperatur erreichen. Diese Strategie stellt eine äußerst aufwändige und schwierige Bekämpfungsmaßnahme dar.
Zu anderen im Handel angebotenen physikalischen Verfahren zur Bekämpfung von Insekten wie Ultraschall, Mikrowellen, pulsierenden Magnetfeldern oder ähnlichem ist anzumerken, dass sie keiner Prüfung oder Zulassung unterliegen. Dementsprechend können keine amtlichen Empfehlungen zu solchen Geräten gegeben werden. Hier entscheidet der Verbraucher nach eigener Erfahrung oder Recherche, ob sein spezielles Schädlingsproblem mit einem solchen Gerät zu lösen ist oder nicht.