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HFCKW

Wirtschaft | Konsum

HFCKW-Kältemittel ab 1. Januar 2015 verboten

Arbeiten an einer Klimaanlage mit Messinstrumenten

Zum Schutz der Ozonschicht ist es ab dem 1. Januar 2015 europaweit verboten, teilhalogenierte ozonabbauende Kältemittel (HFCKW) wie R22 zu verwenden. Sie werden zurzeit noch in Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt, etwa zur Gebäudeklimatisierung.

Klima | Energie

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen

Fluorierte Treibhausgase und FCKW unterliegen internationalen Umweltabkommen (Kyoto Protokoll, Montrealer Protokoll), deren völkerrechtlich verbindliche Vorgaben in europäischen Verordnungen und Richtlinien umgesetzt sind. Um EU-Umweltschutzziele zu erreichen, sind weitere Rechtsvorschriften in Kraft. Ergänzt werden die europäischen Vorgaben durch nationale Rechtsvorschriften.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t31973de