Artikel vom 30.04.2024 | Zuletzt geändert am 24.09.2025
REACH für Verbraucherinnen und Verbraucher
… und Verbrauchern das Recht zu, vom Produktanbieter Informationen über das Vorhandensein „besonders besorgniserregender Stoffe“ in ihren Produkten zu bekommen. … zu den enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) und zur sicheren Handhabung weitergegeben werden. Dies gilt, sobald die Konzentration eines SVHCs im Produkt 0,1 Gewichtsprozent überschreitet. Handel, Importeure oder Hersteller müssen diese Informationen auf Anfrage …