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Umweltstraftat

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Umweltordnungswidrigkeiten und Umweltstraftaten

Ein Hammer in einem Gericht

Das Umweltrecht schützt die Umwelt nur, wenn es befolgt wird. Schwere Verstöße gegen das Umweltrecht werden daher als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld oder sogar als Straftat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Diese Regelungen zum Schutz der Umwelt sind unter anderem wichtig, um mögliche Täterinnen und Täter abzuschrecken.

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Umwelthaftungs- und Umweltschadensrecht

ölverschmierter toter Vogel am Meeresufer

Das Umweltrecht dient vorwiegend dem Zweck, eine Schädigung der Umweltgüter erst gar nicht eintreten zu lassen. Sollte dennoch ein Umweltschaden oder eine Schädigung einer Person über Umweltmedien eintreten, so hat das Recht auch auf diese Fälle zu reagieren. Hier helfen die Vorschriften des Umwelthaftungs- und Umweltschadensrechts sowie des Umweltstrafrechts.

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Kurzlink: www.uba.de/t21135de