Wirtschaft | Konsum, Verkehr
Möglichkeiten der Einführung einer Kerosinsteuer auf innerdeutschen Flügen
Eine Besteuerung des im innergemeinschaftlichen Luftverkehr verwendeten Kerosins wäre nach Abschluss entsprechender bilateraler Abkommen grundsätzlich zulässig. Allerdings könnten auf der Basis derartiger Abkommen nur Flüge besteuert werden, die von Luftfahrtgesellschaften aus einem der beiden Vertragsstaaten durchgeführt werden. Da die entsprechenden Verkehrsrechte aber allen EU-Fluggesellschaften zustehen, wären Wettbewerbsnachteile für die Fluggesellschaften aus den vertragsschließenden Mitgliedstaaten wohl unvermeidlich. Diese Wettbewerbsverzerrungen wären allerdings aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts, das ausdrücklich entsprechende bilaterale Vereinbarungen zulässt, nicht zu bemängeln.
Forschungskennzahl 363 01 091 Verlag Umweltbundesamt Dateigröße 435,92 kB Druckversion nicht verfügbar