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Treibhausgas-Emissionen

rauchende Schornsteine eines Braunkohlekraftwerks, davor ein Tagebau
Fossile Kraftwerke stoßen große Mengen an Treibhausgasen aus.
Quelle: Teteline / Fotolia.com

Das Umweltbundesamt ist in Sachen Treibhausgasemissionen die offizielle Anlaufstelle und wichtiger Ansprechpartner in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Treibhausgas-Emission

Die Lufthülle unseres Planeten ist ein komplexes System, welches vielfältige Funktionen und Prozesse übernimmt. Menschgemachte Freisetzungen von Gasen, die sogenannten anthropogenen Emissionen, greifen in das bestehende System ein und verändern das atmosphärische Gleichgewicht. Dabei ergeben sich weitreichende Konsequenzen, wie zum Beispiel diese: 

  • Treibhausgas-Emissionen erhöhen die globale Temperatur.
  • Klassische Luftschadstoffe sorgen für eine Versauerung und Eutrophierung von Ökosystemen
  • die menschliche Gesundheit wird durch diese Veränderungen gefährdet 

Um Ihnen einen größeren Einblick in das spannende und komplexe Thema "Treibhausgas-Emissionen" zu ermöglichen, gehen wir auf den folgenden Seiten näher auf bestimmte Themenbereiche ein. 

Unter "Berichte, Daten und weiterführende Informationen" werden aktuelle Daten und Berichte zum Thema Treibhausgas-Emissionen und die, für Deutschland verpflichtende, internationale Emissionsberichterstattung sowie die Daten der Treibhausgas-Emissionen nach dem Bundes-Klimaschutz-Gesetz (KSG) bereitgestellt.

Berichte, Daten und weiterführende Informationen

Tabellarische Aufstellung der abgeleiteten Emissionsfaktoren für CO2: Energie & Industrieprozesse

Emissionsübersichten Treibhausgase Emissionsentwicklung 1990-2024 – Treibhausgase

Die folgenden Daten-Tabellen zeigen die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in den Kategorien der Emissionsberichterstattung.

Berichterstattung der Treibhausgas-Emissionen

Die deutschen Treibhausgas-Emissionen für die Jahre 1990 bis 2024 wurden am 15. Januar vorab an die EU berichtet, bevor sie am 15. April an die UN gehen.

Daten der Treibhausgasemissionen des Jahres 2025 nach KSG

Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.
Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).

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