Nachhaltigkeitsziele und -indikatoren im Verkehr

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Geschäfte für den täglichen Bedarf sollten gut zu Fuß erreichbar sein.
Quelle: Manuel Hundt / Umweltbundesamt

Indikatoren sind Kenngrößen, die konkret messbar, berechenbar oder zumindest beschreibbar machen, inwieweit es gelungen ist, festgelegten Zielen näher zu kommen. Sie stehen für bestimmte, bedeutsame Aspekte eines Qualitätsziels, wie z.B. nachhaltige Mobilität.

Mobilitätsindikatoren in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

Im Jahr 2002 beschloss die Bundesregierung die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“. Seitdem legt sie dem Parlament und der Öffentlichkeit regelmäßig Fortschrittsberichte vor. In Ergänzung erscheint zweijährig ein Bericht des Statistischen Bundesamtes. Darin wird die Entwicklung der gewählten Nachhaltigkeitsindikatoren ausgewertet. Im Januar 2017 beschloss das Bundeskabinett die Neuauflage der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Die weiterentwickelte Strategie setzt den Rahmen zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030 und der 17 Sustainable Developement Goals (SDGs).

Die Indikatoren zur nachhaltigen Mobilität waren bis 2016 die Gütertransportintensität (11a), die Personentransportintensität (11b) sowie der Anteil des Schienenverkehrs und der Binnenschifffahrt an der Güterbeförderungsleistung (11c und d). Die Indikatoren waren jedoch zum Teil nicht aussagekräftig genug. Beispielsweise bildete die Erhöhung des Anteils von Schienen- und Binnenschiffsverkehr am Modal Split nicht ab, dass auch der Straßengüterverkehr in den letzten Jahren besonders stark zugenommen hatte und die Gesamtentwicklung keineswegs in Richtung einer nachhaltigen Mobilität verlief.

Die Studie "Entwicklung von Indikatoren im Bereich Mobilität für die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie" im Auftrag des ⁠UBA⁠ zeigte auf, welche Indikatoren die Umweltwirkungen des Verkehrs besser und verständlicher darstellen könnten. Dabei wurden die umweltfreundliche Verkehrsgestaltung und die Sicherung der Mobilität als die wichtigsten Handlungsfelder einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung identifiziert.

Die oben genannten Indikatoren sind seit der Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie nicht mehr enthalten. Stattdessen hat die Bundesregierung in der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 Minderungsziele für den ⁠Endenergieverbrauch⁠ des Güter- und des Personenverkehrs (11.2.a und 11.2.b) bis zum Jahr 2030 festgelegt (jeweils Minderung um 15 bis 20 % gegenüber 2005). Der Endenergieverbrauch wird hier der jeweiligen ⁠Verkehrsleistung⁠ gegenübergestellt. Als Datenbasis wird die Emissionsdatenbank TREMOD des Umweltbundesamtes genutzt, welche Energieverbräuche auf Grundlage der Verkehrsleistungen und spezifischen Energieverbrauchsfaktoren berechnet. 

Ergänzt wurde darüber hinaus der ⁠Indikator⁠ 11.2.c "Erreichbarkeit von Mittel- und Oberzentren mit öffentlichen Verkehrsmitteln", der die bevölkerungsgewichtete durchschnittliche Reisezeit in Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum nächsten Mittel- oder Oberzentrum ausweist. Berechnet wird der Indikator vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Berücksichtigt wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr, flexible Bedienformen (z.B. Anrufbusse) gehen jedoch nicht in die Berechnung ein.

Inzwischen haben die meisten Bundesländer eigene Nachhaltigkeitsstrategien und -indikatoren entwickelt. 

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 Nachhaltigkeitsziele  Nachhaltige Mobilität  Kommunale Agenda 21