Das Prüflabor „Gesundheitsschädlinge“ des Umweltbundesamtes (UBA) ist im Fachgebiet IV 1.4 „Gesundheitsschädlinge und ihre Bekämpfung“ angesiedelt. Die hier durchgeführten Wirksamkeitsprüfungen sind für die Anerkennung von Mitteln und Verfahren zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen gemäß Paragraph 18 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) relevant. Das UBA ist die für diese Anerkennung zuständige Bundesoberbehörde und veröffentlicht auf seiner Homepage Informationen zur Antragstellung auf Prüfung und Listung von Mitteln und Verfahren gemäß Paragraph18 Absatz 4 IfSG sowie eine Liste aller anerkannten Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG.
Das Fachgebiet IV 1.4 beschäftigt sich weiterhin im Rahmen seiner Zuständigkeit für „Gesundheitsschädlinge und ihre Bekämpfung“ auch mit den Auswirkungen von Klimaveränderungen auf die Verbreitung und die Populationsdynamik von verschiedenen Gesundheitsschädlingen