Infektionsschutz: Informationen zu den rechtlichen Grundlagen
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Kopfläuse sind ein weltweit verbreitetes Problem. Sie kommen ausschließlich am Menschen als einzigem Wirt vor. Kopfläuse leben dauerhaft im Kopfhaar des Menschen und verursachen starken Juckreiz.
Bitte lesen Sie hierzu die Sammlung häufig gesteller Fragen.
Bis heute ist gibt es keinen Nachweis, dass Bettwanzen Infektionserkrankungen übertragen können. Allerdings können die Bisse von Bettwanzen bei manchen Menschen allergische Reaktionen hervorrufen, die Krankheitswert haben können.
Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Zu diesen Gesundheitsschädlingen zählen manche Insekten, Milben und Zecken, aber auch Wirbeltiere wie Ratten oder Mäuse.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen.